Wilhelm Frick

Schon früh schloss sich der promovierte Jurist Wilhelm Frick (geb. in Alsenz am 13.2.1877, hingerichtet in Nürnberg am 16.10.1946) den Nationalsozialisten an und leistete Beihilfe beim Hitler-Putsch. Der Festungshaft entging er aber ebenso wie der Entlassung aus dem Staatsdienst, stattdessen zog er als Abgeordneter in den Reichstag ein. 1928 wurde er Faktionschef der NSDAP und im Januar 1930 erster NS-Minister einer Landesregierung, und zwar der von Thüringen.

Von Anfang der NS-Herrschaft an, schon im ersten Kabinett der Regierung Hitler war er Reichsminister des Inneren und betrieb als solcher maßgeblich den Aufbau und Konsolidierung des scheinlegalen NS-Staates durch die Aushöhlung der Weimarer Verfassung und Abschaffung der Grundrechte, die Durchsetzung des Ermächtigungsgesetzes, die Gleichschaltung der Länder und als scharfer Antisemit und Rassenideologe die Abfassung u.a. der Nürnberger Gesetze. Doch verlor er immer mehr Macht an Heinrich Himmler und musste ihm schließlich sein Amt im August 1943 abgeben. Er selbst erhielt als Reichsprotektor von Böhmen und Mähren nur noch eine wenig einflussreiche, eher repräsentative Funktion.

Nach Kriegsende wurde er vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Verbrechen gegen den Frieden zum Tode verurteilt.