Deutschlandlied

Das 1841 von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben im helgoländischen Exil gedichtete Lied „Deutschland, Deutschland über alles ..." wurde im Ersten Weltkrieg mit der von Joseph Haydn komponierten österreichischen Kaiserhymne zum Deutschlandlied verknüpft. 1922 wurde es zur Nationalhymne der Weimarer Republik und 1933 von den Nationalsozialisten übernommen, die nach dem Deutschlandlied als zweite Nationalhymne jedoch stets das Horst-Wessel-Lied spielten ließen.

1945 wurden beide Hymnen von den Alliierten verboten. 1952 wurde das Deutschlandlied von der bundesrepublikanischen Regierung unter Konrad Adenauer - wenn auch mit der dritten Gedichtsstrophe („Einigkeit und Recht und Freiheit ...") wieder zur Nationalhymne Westdeutschlands bestimmt.