Bezugsscheinsystem

Noch vor dem Beginn des Krieges wurden mit der „Verordnung zur vorläufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes“ am 27. August 1939 Lebensmittel und Konsumgüter rationiert. Sie waren künftig nur noch bei gleichzeitiger Vorlage von Bezugsscheinen (v. a. Lebensmittelkarten wie etwa „Brotkarte“, „Fleischkarte“ oder „Milchkarte“), die strikte Mengenbeschränkungen auswiesen, zu kaufen. Ab November 1939 wurden auch Textilien rationiert („Reichskleiderkarte“), später noch Tabak („Raucherkarte“), Fahrradreifen und immer mehr Gegenstände des täglichen Bedarfs.

Dieses System sollte den Verbrauch von Waren senken, um die zu erwartenden kriegsbedingten Engpässe und Versorgungsschwankungen auszugleichen und zugleich Rohstoffe für die Rüstungsproduktion freizumachen. Außerdem sollte so auch die Kaufkraft der deutschen Bevölkerung gemindert werden, um die dadurch angesparten Gelder zur Finanzierung des Krieges verwenden zu können.

Die Höhe der Rationen richtete sich nach Leistungskriterien, aber auch nach sozialen Gesichtspunkten: Soldaten, Schwer- und Schwerstarbeitende erhielten ebenso Zulagen wie Familien, Schwangere oder Kleinkinder. Insgesamt war und blieb die Versorgung der deutschen Bevölkerung relativ gut – gerade im Vergleich zum Ersten Weltkrieg, in dessen Verlauf Versorgungskrisen die Kriegsbereitschaft der Bevölkerung geschwächt hatten. Eine solche Entwicklung versuchte das NS-Regime um jeden Preis zu verhindern.

Das wurde nicht zuletzt durch eine – insbesondere in Osteuropa brutal durchgeführte – rücksichtslose Plünderung der von der Wehrmacht besetzten Länder zu Lasten der einheimischen Bevölkerungen ermöglicht.