Das Landjahr wurde 1934 zunächst auf Probe, ab 1935 per Gesetz dann dauerhaft als acht- bis neunmonatiger, in der Regel von April bis Dezember dauernder und streng nach Jungen und Mädchen getrennter Lageraufenthalt in ländlicher Umgebung in der Verantwortung des Reichserziehungsministeriums (REM) eingerichtet. Zielgruppe waren jene 14- bis 15jährigen Volksschulabsolventen aus Großstädten, die nach Ende ihrer Schulzeit zunächst ohne Lehrstelle waren. Die Teilnehmer wurden durch Kommissionen ausgewählt, wobei den Eltern keinerlei Mitspracherecht zugestanden wurde, da das Landjahr als eine Art 9. Schuljahr und so als Teil der Schulpflicht definiert worden war. Untergebracht wurden die Jugendlichen in leer stehenden Gebäuden, etwa ehemaligen Gutshäusern, Schlössern, Fabriken, Klöstern, Pfarr- und Wirtshäusern, die zu diesem Zweck vom Staat angemietet und zu Lagern umgerüstet worden waren.
Für das Landjahr kamen ausdrücklich „nur in körperlicher und geistiger Beziehung erbbiologisch gesunde und charakterlich wertvolle Kinder deutscher Nationalität und arischer Abstammung in Frage". Die Zahl der jährlichen Landjahrabsolventen betrug in der Erprobungsphase 1934 rund 21.000, stieg dann bis 1937 auf 32.000 und fiel während des Krieges kontinuierlich bis auf etwa 16.000 im Jahr 1944. Insgesamt haben von 1934 bis 1945 rund 350.000 Jugendliche das Landjahr durchlaufen.
Mit dessen Einführung verbanden sich unterschiedliche, teilweise aus der Weimarer Zeit herrührende Absichten: Neben der Funktion als Maßnahme gegen Jugendarbeitslosigkeit sollte die schulentlassene Jugend vor den angeblichen Gefährdungen der Großstädte geschützt, nach Möglichkeit sogar von der Stadt aufs Land verpflanzt und ihr eine Berufsperspektive in der Landwirtschaft eröffnet werden. Hierbei galt bald der „deutsche Osten" als bevorzugtes Einsatz- und künftiges Siedlungsgebiet. Deshalb entstanden hier auch die meisten derartigen Lager. Selbstverständlich diente das Landjahr nicht zuletzt auch der nationalsozialistischen „Formationserziehung".
Der Lageraufenthalt bestand in halb-, während der Erntezeit auch ganztägigen unbezahlten Arbeitseinsätzen sowie der NS-typischen Lagererziehung mit Diensten, Appellen, Ordnungsübungen, Sport, Geländespielen, Fahrten, nationalpolitischer Schulung und musischer Erziehung. Letztere beinhaltete vornehmlich die Vermittlung des nazistischen bzw. nazistisch geprägten „Liedgutes".
Zentrales Ziel des Landjahres war es, die Jugendlichen im Sinne des Nationalsozialismus zu ideologisieren und zu erziehen. Gleichzeitig sollte perspektivisch eine Hinwendung zu den ländlichen Gebieten bewirkt werden. „Blut und Boden" lautete die ideologische Devise, welche den Jugendlichen in der Abgeschiedenheit und weit weg vom gewohnten sozialen und familiären Umfeld, nahe gebracht werden sollte.
Da das Landjahr keine Initiative der NSDAP darstellte, sondern unter staatlicher Aufsicht stand, sind mit ihm zum Teil bis heute positive Einstellungen und Erinnerungen verknüpft. Kaum eine anderer Einrichtung der NS-Zeit wurde im Nachhinein mit einer fast mythischen Verklärung versehen, wobei deren eigentliche ideologische Funktionen, nämlich eine unter Lagerbedingungen gut durchführbare Ideologisierung und Formierung der Jugendlichen gerne als Ausfluss der bündischen Jugendbewegung verharmlost und fehlinterpretiert wurden und werden.