Katholische Jugendorganisationen - Einführung

Nach dem ersten Weltkrieg entwickelte sich innerhalb der katholischen Kirche ein eigener ‚Jugendkatholizismus', der sich in zahlreichen Gruppierungen und Verbänden artikulierte. Die Genese dieser Gruppen war unterschiedlich, die einen entwickelten sich aus bestehenden jugendpflegerischen Vereinen, andere rekrutierten sich vor dem Hintergrund der „freien" Jugendbewegung, wobei eine Übernahme des Ideenguts der Jugendbewegung in den kirchlichen Raum ebenso zu beobachten war wie bewusste katholische ‚Gegengründungen' gegen die nicht-konfessionellen Bünde.

Als 1933 die Nationalsozialisten die Macht übernahmen, wurde auch die katholische Jugend umgehend mit dem Totalitätsanspruch der Hitlerjugend konfrontiert. Anders als der evangelischen Jugend aber gelang es ihr, zunächst eine weitgehende Unabhängigkeit zu wahren. Hierbei half insbesondere das im Juli 1933 unterzeichnete Reichkonkordat, das die katholischen Jugendverbände von der völligen Gleichschaltung ausschloss und ihnen einen Sonderstatus einräumte - sie durften bis auf Weiteres in ihrer alten Form fortbestehen. Zugleich wurde ihnen jedoch durch Artikel 31 des Konkordats untersagt, sich in irgendeiner Weise politisch zu engagieren oder politische Jugendarbeit zu betreiben. Um die Auslegung dieses Artikels sollte es in den Folgejahren zahlreiche Auseinandersetzungen mit den Nationalsozialisten geben, die 1938/39 im endgültigen Verbot der katholischen Jugendverbände mündeten.

Anschließend schlug die Stunde der Pfarrjugend, der pastoral orientierten Jugendseelsorge innerhalb der Gemeinden, die ihren Legalitätsstatus in der rein „kirchlichen Arbeit mit Jugendlichen" erlangte. Aber auch hieran entzündeten sich Auseinandersetzungen und Konflikte mit dem NS-Regime und der Reichsjugendführung.

zuletzt bearbeitet am: 18.04.2016