Nürnberger Prozesse

Bereits am 1. November 1943 hatten die Alliierten beschlossen, die Verantwortlichen für den Zweiten Weltkrieg und die in dessen Rahmen begangenen Gräueltaten strafrechtlich verfolgen zu wollen. Daher wurde am 8. August 1945 im Londoner Vier-Mächte-Abkommen die Einrichtung eines Internationalen Militärtribunals (International Military Tribunal, IMT) vereinbart. Nürnberg wurde wegen der intakten Infrastruktur des dortigen Justizapparates einerseits aus praktischen, wegen seiner Bedeutung als Austragungsort der NSDAP-Reichsparteitage andererseits aber auch aus symbolischen Gründen ausgewählt. Damit hatte erstmals in der Geschichte ein internationales Gericht die Vollmacht, führende Vertreter eines Staates persönlich für Verletzungen des Völkerrechts zur Rechenschaft zu ziehen. Der IMT kann somit als Vorläufer des heutigen Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gelten.

Im Dezember 1945 schufen die Alliieren mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 eine einheitliche Rechtsgrundlage zur Strafverfolgung von Kriegsverbrechen in den jeweiligen Besatzungszonen. Der Gerichtshof bemühte sich anschließend um ein strafrechtliches Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen mit gründlicher Beweisaufnahme, Prozessordnung und Verteidigung der Angeklagten, was aber Kritik von verschiedenen Seiten nicht verhindern konnte. Die Weltöffentlichkeit verfolgte den ersten Prozess mit größtem Interesse; den Menschen in Deutschland öffnete er endgültig die Augen über das ganze Ausmaß der unfassbaren Verbrechen, die unter NS-Herrschaft in ihrem Namen begangen worden waren.

Im ersten der Prozesse, der vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 dauerte, wurden 24 hohe NS-Funktionäre, Regierungsmitglieder und Generäle der Wehrmacht als „Hauptkriegsverbrecher“ angeklagt. Ihnen wurden Verbrechen gegen den Frieden durch die Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen zur Last gelegt, außerdem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Hierzu zählten beispielsweise die Ermordung von Kriegsgefangenen, Folterungen, Plünderungen, Zwangsverschleppungen sowie die Verfolgung aus rassischen, religiösen und politischen Gründen. Es wurden zwölf Todesurteile ausgesprochen und weitere langjährige Haftstrafen verhängt, während drei der Angeklagten freigesprochen wurden. Außerdem wurden SS, Gestapo, Sicherheitsdienst und das NSDAP-Führerkorps vom Reichsleiter bis zum Ortsgruppenleiter zu verbrecherischen Organisationen erklärt.

Im Anschluss an den „Hauptkriegsverbrecherprozess“ wurden zwischen 1946 und 1949 zwölf sogenannte „Nürnberger Nachfolgeprozesse“ durchgeführt, in denen 177 hochrangige Mediziner, Juristen, Industrielle, SS- und Polizeiführer, Militärs, Beamte und Diplomaten angeklagt und verurteilt wurden, 24 von ihnen zum Tode, 20 zu lebenslanger Haft und 98 zu teilweise langjährigen Freiheitsstrafen. 25 Angeklagte wurden freigesprochen.