Kirchmeister

Die Bezeichnung Kirchmeister/in stammt aus den presbyterial-synodal verfassten evangelischen Kirchen im Westen Deutschlands. Sie kennzeichnet eine Person, die im Presbyterium eine besondere Funktion ausübt. Die Kirchmeisterinnen und Kirchmeister haben das Kassen- und Rechnungswesen zu beaufsichtigen. Sie haben die Aufsicht über die Grundstücke, Gebäude, Geräte und andere Vermögensstücke zu führen und sorgen dafür, dass die Kirchengemeinde ihre diakonischen Aufgaben wahrnimmt. Sie begleiten den Dienst der beruflich Mitarbeitenden.

Das Amt des Kirchmeisters wird nur von Laien bekleidet. Die Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre.