Protektorat "Böhmen und Mähren"

Das Protektorat "Böhmen und Mähren" wurde am 16.3.1939 von Adolf Hitler in Prag proklamiert. Im Münchner Abkommen hatten ihm zwar Großbritannien, Frankreich und Italien in der Hoffnung, damit den Frieden zu retten, die Abtretung der mehrheitlich von Sudetendeutschen besiedelten Grenzgebiete der Tschechoslowakei an das Deutsche Reich zugestanden. Doch ungeachtet seiner Zusicherungen gab Hitler nur fünfeinhalb Monate später den Befehl zum Einmarsch deutscher Truppen in die sogenannte „Resttschechei“, nachdem sich die Slowakei tags zuvor für unabhängig erklärt hatte und damit de facto zum Vasallenstaat wurde.

In Hitlers Expansionsplänen stellte die vollständige Zerschlagung der Tschechoslowakei eine wichtige Etappe vor dem Angriff auf Polen und dem weiteren Vordringen nach Osten zu Gewinnung neuen „Lebensraums“ für das deutsche Volk dar. Vordergründig sollte das Protektorat eine autonome Verwaltung behalten, tatsächlich handelte es sich aber um ein völkerrechtswidrig annektiertes Besatzungsgebiet.

Ziel der deutschen „Schutzherrschaft“ war zunächst die schonungslose Ausbeutung der gut ausgebildeten tschechischen Arbeitskräfte, wirtschaftlichen Ressourcen und hoch entwickelten Industrie für die Rüstungsproduktion. Langfristig sollte die tschechische Nation ausgelöscht und die gesamte Region „germanisiert“ werden.

Aufgrund der Tatsache, dass es außerhalb der Reichweite von alliierten Luftangriffen lag, leistete das Protektorat Böhmen und Mähren gezwungenermaßen bis fast zuletzt einen wesentlichen Beitrag zur deutschen Kriegswirtschaft und diente andererseits als Evakuierungsgebiet, insbesondere für die erweiterte Kinderlandverschickung.