Bunker

Bunker dienen beim Militär als Verteidigungs- und Schutzanlagen, da sie massive explosionsgeschützte Bauwerke sind. Unter- oder oberirdische Bunker waren und sind in Kriegssituationen jedoch auch zum Schutz vor zivilen Angriffen nötig: Der neuartige Krieg aus der Luft verlangte im Zweiten Weltkrieg zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung vor Bombern und Tieffliegern.

So wurden mit Zunahme der alliierten Bombenangriffe nach 1942 Bunker als Luftschutzräume für die deutsche Zivilbevölkerung unentbehrlich. Bereits nach Hitlers Machtübernahme 1933 war im Deutschen Reich der Reichsluftschutzbund gegründet worden, dessen Aufgabe neben der Ausbildung von Luftschutzwarten, der Kontrolle der Luftschutzpflicht, Brandbekämpfung und Erste Hilfe u.a. auch den Bau von sogenannten Luftschutzräumen vorsah. Hierfür wurden zunächst und vor allem die Keller vorgesehen. Doch selbst die beste Luftschutzvorsorge verhinderte nicht, dass Schutzräume wie Keller nicht selten zu Fallen in den Feuerstürmen wurden, die die deutschen Großstädte verheerten. Besseren Schutz boten die zu spät und in viel zu geringer Zahl errichteten öffentlichen Luftschutzbunker mit oft mächtigen Flakstellungen auf ihren Dächern.

Hitler und die Führung des NS-Regimes verschanzten sich zu Kriegsende im Führerbunker unter der Reichskanzlei in Berlin. Während dieser über eine eigene Strom-, Wasser versorgung, Telefonleitung, Lebensmittelvorräte, medizinische Versorgung sowie komplett ausgestattete Wohnräume verfügte, waren die öffentlichen Bunkeranlagen in den deutschen Städten einfache Aufenthaltsräume ohne jeglichen Komfort.

Noch heute erinnern sich die Zeitzeugen an die bedrückende Enge oft überfüllter Bunker und die nervenangespannte Situation der hier Schutz suchenden Menschen, die unten mit anhörten, wie über ihnen die Städte zerbombt wurden. Wer den Angriff im Bunker überstand, wusste nachher oft nicht, in welchem Zustand er seine Wohnung wiederfand und ob diejenigen, die in den Kellern gesessen hatten, verschüttet waren. Verfolgte des NS-Regime wie Juden, hatten, sofern sie noch nicht in die Vernichtungslager deportiert waren, ebenso wenig ein Anrecht auf den Schutz im öffentlichen Bunker wie auch Fremdarbeiter.