Staatsjugendtag

Anfang Juni 1934 vereinbarten Erziehungsminister Rust und Reichsjugendführer Baldur von Schirach, dass der Samstag als „Staatsjugendtag" für die Mitglieder der Hitler-Jugend schulfrei sein sollte. Die nicht der HJ-angehörigen Schüler und Schülerinnen mussten weiterhin die Schule besuchen. Berufstätige Jugendliche waren ausgenommen. Die Vereinbarung wurde in einem Erlass vom 1. August 1934 rechtskräftig.

Der Staatsjugendtag diente der körperlichen und weltanschaulichen Erziehung im Sinne des NS-Regimes. Die Jungen hatten geländesportliche Übungen als Teil der Wehrerziehung, die Mädchen Mannschaftswettbewerbe und Gymnastik zu absolvieren. Im Mittelpunkt der „nationalpolitischen Schulung" stand die Vermittlung der NS-Ideologie.

Doch bereits zwei Jahre später war das Projekt Staatsjugendtag aufgrund seiner organisatorischen Nachteile wieder gescheitert: Die HJ verfügten nicht über genügend ausreichende Führer, die samstags die vielen Jugendlichen sinnvoll beschäftigen konnten. So wurde die Samstagsregelung im Dezember 1936 mit Inkrafttreten des HJ-Gesetzes wieder aufgehoben und durch zwei schulfreie Nachmittage für den HJ-Dienst ersetzt.