Staatsjugendtag führt zu Konflikt zwischen HJ und katholischer Kirche in Köln
Der Erzbischof von Köln wendet sich am 27. November 1934 an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Koblenz, da ihn zahlreiche Beschwerden Geistlicher über den Staatsjugendtag erreicht haben. Da der Staatsjugendtag immer auf einen Samstag fällt und es dadurch Terminkollisionen mit religiösen Veranstaltungen gibt, befürchten die Geistlichen, dass vom Staatsjugendtag "eine dauernde Gefährdung des religiösen Lebens, namentlich des Sakramentsempfangs und der bishlang sich im Aufstiege befindlichen eucharistischen Erziehung und Bewegen" ausgeht. Insbesondere bittet er darum, dass nicht am 8. Dezember 1934, dem Feiertag Mariä Empfängnis, der in der Erzdiözese Köln "besonders festlich" begangen werde, die Schülerinnen und Schüler in ihrer "religiösen Betätigung gehemmt" würden. Es müsse, so der Erzbischof, "grundsätzlich Vorsorge getroffen werden, dass an kirchlich gebotenen Feiertagen, die auf einen Sonnabend fallen, der Reichsjugendtag nicht gehalten bzw. nicht verpflichtend ist".
Der Oberpräsident der Rheinprovinz, Freiherr von Lünink, wendet sich daraufhin am 30. November 1934 an Gebietsführer Wallwey, und bittet, dem Wunsch des Erzbischofs am Feiertag Mariä Empfängnis zu entsprechen und keine HJ-Veranstaltungen durchzuführen.
Wallwey sendet dem Oberpräsidenten daraufhin eine sarkastische Antwort, in der er seinem Ärger über die Anfrage Luft macht und der katholischen Kirche mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit vorwirft: "Vor Einführung des Staatsjugendtages hat man auf Seiten der katholischen Geistlichkeit immer wieder gesagt, der Dienst der HJ am Sonntag gefährde das religiöse Leben. Nun haben wir den Sonntag freigestellt und am Samstag wickelt sich der Dienst des Jungvolks ab. Nun auf einmal, ganz eigenartig, wird dadurch, dass wir am Samstag unseren Dienst haben, das religiöse Leben in Gefahr gebracht. [...] Wie oft war es, dass die Hitlerjugend oder NSDAP einen großen Tag hatten, einen Aufmarsch usw., dass von Seiten der katholischen Geistlichkeit immer wieder dieser unser Tag sabotiert wurde, dadurch, dass man besonders kirchliche Feiern ansetzte und dergleichen noch viel, viel mehr." Damit stelle sich die Frage, an welchem Tag überhaupt eine Kollision zwischen den Interessen der Jugend und der katholischen Kirche vermieden werden könne, wenn nicht an Wochentagen.
Abschriften dieses Briefwechsels schickt der Kölner Regierungspräsident am 20. Dezember 1934 an den Reichsführer SS, um ihm Beweismaterial für die Bekämpfung der katholischen Kirche zu liefern. Dabei bemerkt er, dass es sich bei der Auffassung des Erzbischofs, es gehe vom Staatsjugendtag eine dauernde Gefährdung des religiösen Lebens aus, "um eine grundsätzliche Auffassung der katholischen Kirche handelt, aus der sich mit aller Deutlichkeit ergibt, wie wenig sie gewillt ist, auch nur bescheidenen Ansprüchen des nationalsozialistischen Staates gerecht zu werden". Daher möchte er annehmen, "dass sich diese Unterlagen bei der staatspolitischen Behandlung des katholischen Problems verwerten lassen".