Schüler nicht in NSDAP, KPD und andere Jugendgruppen
Das Provinzialschulkollegium in ordnet mit Erlass vom 18.12.1930 (Mitteilungen des Provinzialschulkollegiums Nr. 1 vom 1.1.1931) an, dass Schüler der NSDAP, der KPD und deren Jugendgruppen weder angehören, noch sich in deren Sinne betätigen dürfen.