Auseinandersetzung um Werbung des NS-Schülerbundes
Am 7. Oktober 1930 leitet der Düsseldorfer Regierungspräsident dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz mehrere Berichte weiter, die von den Polizeipräsidenten in Duisburg-Hamborn, Essen und Oberhausen verfasst wurden und von den Werbemaßnahmen der NSDAP an den höheren Schulen handeln:
Am 24. September 1930 lädt der NS-Schülerbund in Essen zu einer Schülerversammlung ins Lokal Hyssenhof ein. Entsprechende Werbung wird durch einen Veranstaltungshinweis in der "Neuen Front", einer rechtsgerichteten Zeitschrift, und mit Handzetteln an den Schulen gemacht, die von Mitgliedern der NSDAP verteilt werden.
Die Versammlung, an der etwa 180 Schüler im Alter von 15 bis 20 Jahren, darunter 15 Schülerinnen, teilnehmen, wird vom Leiter der Ortsgruppe Essen des NS-Schülerbundes, dem 21-jährigen Erich Schultze, und dem Gaupropagandaleiter des Bundes, dem (arbeitslosen) Kaufmann Walter Wilhelm Schmitz geleitet. Schmitz greift in seiner Rede den Pazifismus an und fordert einen "einheitlich geleiteten Wehrwillen", damit "das Volk" für ein Erstarken Deutschlands kämpfe. Der Sozialdemokratie wirft er vor, das "alte Heer unterminirt" zu haben. Jetzt müsse die Jugend trotz Verboten und "Schikane der staatlichen Organe" für ein "neues Vaterland" kämpfen.
Anschließend fordert ein Schüler namens Wasmuth die Anwesenden zu einem konspirativen Verhalten hinsichtlich ihrer politischen Betätigung und Überzeugung auf. So sollten nationalsozialistische Abzeichen nicht an den Schulen getragen werden, da die politische Betätigung von Schülern durch mehrere Erlasse des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung verboten sei. Auch sollten Schülerzusammenkünfte nicht mehr öffentlich bekannt gemacht werden. Vielmehr sollten "Schüler-Funktionäre" entsprechende Pläne, die sie bei der Geschäftsstelle der "Neuen Front" erhielten, weitergeben.
Zudem fordert er zu kritischem Abstand gegenüber dem Geschichtsunterricht des "heutigen Systems" auf, der sich nicht mit der "Auffassung der nationalsozialistischen Jugend" vertrage. Die Schüler sollten den Unterricht "schweigend über sich ergehen lassen", in den Pausen jedoch darüber diskutieren. An die "alten verknöcherten pazifistischen Lehrer" richtet er die Aufforderung, ihre "Stühle freizumachen" und "Vertretern des neudeutschen Geistes" zu überlassen.
Auch in Oberhausen wirbt der NS-Schülerbund an den Schulen. Am 1. Oktober werden an den höheren Schulen Handzettel verteilt, mit denen für eine Versammlung am folgenden Tag im Restaurant "Zum Dortmunder" geworben wird. Der Stadtschulrat und der Direktor des staatlichen Realgymnasiums wenden sich daraufhin an den Polizeipräsidenten in Oberhausen mit der Bitte, die Versammlung möglichst zu verhindern. Sie nehmen dabei Bezg auf die Schulordnung und die Anordnung der zuständigen Schulbehörde, derzufolge es Schülern verboten ist, Mitglied in einem Schüler- oder anderen Verein zu sein, der sich gegen den Staat und die geltende Staatsform richtet. Dem Ersuchen der Schulen wird stattgegeben, und die Polizei sperrt daraufhin den Eingang des Versammlungslokals ab. Als daraufhin seitens der Veranstalter vorgeschlagen wird, sich alternativ im NSDAP-Parteibüro zu treffen, wird auch hier der Eingang abgeriegelt.
In Duisburg-Hamborn findet einen Tag vor der Reichstagswahl am 13. September eine Schülerversammlung statt. Der Initiator ist nicht bekannt, Ziel der Veranstaltung soll es jedoch sein, über den Nationalsozialismus zu diskutieren. Im "Böllerbräu" treffen sich 70 bis 80 Schülerinnen und Schüler nebst einigen Studenten im Alter von etwa 17 bis 21 Jahren. Eine Schülerin greift den Nationalsozialismus als "arbeiterfeindliche Bewegung" scharf an und wirbt für den Marxismus, woraufhin sie von den übrigen Anwesenden, in der Mehrheit Anhänger des Nationalsozialismus, mit Zurufen unterbrochen wird. Als daraufhin "Unruhe" entsteht, wird die Versammlung durch die vom Wirt herbeigerufene Polizei aufgelöst. Im Polizeibericht heißt es über die Situation an den Schulen, dass "ein großer Teil der Schüler der Oberklassen fast sämtlicher höherer Lehranstalten zum Nationalsozialismus stehen".
In Kenntnis der drei Berichte nimmt der Oberpräsident der Rheinprovinz am 27. Oktober 1930 in einem Brief an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf zu den Vorgängen Stellung. Darin bezeichnet er das Vorgehen in Oberhausen als rechtlich nicht haltbar. Die Schulordnung sei eine "rein interne Anstaltsordnung" und damit dem Einfluss der Polizei entzogen. Die Polizei dürfe nur bei "strafbaren Handlungen" und bei "Störung der allgemeinen öffentlichen Ruhe und Sicherheit" eingreifen. Dies sei auch die Auffassung des Provinzialschulkollegiums, das die Propaganda der NSDAP an den Schulen durch Ausbau des "staatsbürgerlichen Unterrichts" zu bekämpfen suche. Die Aktivitäten der NSDAP unter den Schülern außerhalb der Schule solle nach wie vor beobachtet werden.