Pfarrer opponieren gegen neue Verordnungen des Regierungspräsidenten
Die Pfarrgeistlichkeit der Erzdiözese Köln lässt verkünden:
„Vorgestern ist ein Erlass des Herrn Regierungspräsidenten von Köln über die katholischen Verbände ergangen. Nachdem es zwar in §1 heißt: ‚Die konfessionellen Verbände sind bei ihrer kirchlichen und religiösen Betätigung zu schätzen', wird ihnen im Folgenden jedes geschlossene Auftreten in der Öffentlichkeit untersagt. Danach ist neuerdings außer den schon bestehenden Verboten noch weiterhin unterbunden:
1.) Jedes gemeinsame Wandern und Zelten; demgemäß können unsere Kinder und Jugendlichen nicht einmal mehr einen gemeinsamen Ausflug machen. Man nimmt unserer katholischen Großstadtjugend dadurch, man darf fast sagen, den Platz an der Sonne.
2.) Dieses Verbot gilt sogar für die Pfarrjugend, auch wenn diese nur für den Einzelfall zusammengefasst wird.
3.) Ja, dieses Verbot ist jetzt ausgedehnt auf die Standesvereine. Von jetzt an kann also der katholische Priester nicht mehr mit seinen Messdienern oder anderen Kindern seiner Pfarre, nicht mehr mit einer Gruppe seines Arbeiter- oder Gesellenvereins, nicht mehr mit den Frauen seines Müttervereins durch die deutsche Heimat wandern.
4.) Ebenso verboten ist der Vertrieb von Flugschriften, wie es heißt, kirchenpolemischen Inhalts. Da man unter dem Nachdruck ‚Kirchenpolemik' sehr vieles verstehen kann, da andererseits dem Übertreter des Verbotes harte Strafe, sogar Schutzhaft, angedroht wird, so ist in einer Zeit, in der der christliche Glaube, ja Christus selbst, von vielen ruchlos geschmäht wird, die notwendige schriftstellerische Abwehr äußerst gehemmt.
Vor Gott dem Herrn und der hier versammelten Gemeinde erheben wir gegen diese augenfällige Verletzung der feierlichen Abmachungen des Konkordates schärfsten Protest. Wir haben uns in einem Telegramm an den Herrn Reichskanzler und den hl. Vater gewandt. Ähnlich wie Christus fragen wir: ‚Hab ich Unrecht getan, so beweise es mir. Hab ich aber Recht getan, warm schlägst Du mich?'"