"Schluss mit den konfessionellen Jugendverbänden"
Die Tagespresse informiert am 9., 10., 11. und 13. Februar 1934 über die neusten Bestimmungen zur katholischen Jugendverbände:
In der „Volksparole" wird berichtet: „Schluss mit den konfessionellen Jugendverbänden. Uniform, geschlossenes Auftreten und sportliche Betätigung im Regierungsbezirk Düsseldorf verboten.
Die Regierungspressestelle teilt mit: Auf Grund mehrfacher Zwischenfälle hat die Staatspolizeistelle Düsseldorf im Interesse der öffentlichen Ordnung für den Gesamtbereich des Regierungsbezirks Düsseldorf eine Anordnung getroffen, wonach den konfessionellen Jugendverbänden jedes geschlossene Auftreten in der Öffentlichkeit, das Führen von Fahnen und Wimpeln, das Tragen von Bundestrachten, Kleidungsstücken und Abzeichen, die den Träger als Angehöriger dieser Organisationen kenntlich machen, sowie jede sportliche oder volkssportliche Betätigung untersagt wird. Alle entgegenstehenden Regelungen der Kreis- und Ortpolizeibehörden treten damit außer Kraft." Gleichlautende Artikel erscheinen im „Berliner Westen" und in der „Germania Berlin". Selbst in der Pariser Zeitung „Le Temps" wird über das Verbot berichtet.
Am 10. Februar 1933 lässt HJ-Gebietsführer Heinz Deinert in den „Düsseldorfer Nachrichten" eine Stellungnahme andrucken:
„In dem gegen die konfessionellen Jugendorganisationen im Regierungsbezirk Düsseldorf von der Staatlichen Polizeistelle Düsseldorf ausgesprochene Verbot des öffentlichen Auftretens teilt die Gebietsführung Ruhr-Niederrhein folgendes mit:
‚Es ist der ausdrückliche Wunsch des Herrn Regierungspräsidenten, dass auch die Hitlerjugend als die Jugendorganisationen des Nationalsozialismus zur restlosen Durchführung dieses Erlasses beiträgt. Sollten HJ-Führer Übertretungen feststellen müssen, so sind diese mit dem ausführlichen Tatbestand dem zuständigen Polizeiamt oder in dringenden Fällen der staatlichen Polizeistelle in Düsseldorf direkt zu melden. Gleichzeitig ist dem Gebietsführer Mitteilung zu machen. Eigenmächtiges Eingreifen ohne Hinzuziehung der Polizei ist unbedingt zu unterlassen. Wir erwarten von jedem Hitlerjungen pflichtbewusste Durchführung dieser Anweisung.'"
Eine weitere Stellungnahme Deinerts findet sich am 13. Februar in der Essener „Nationalzeitung":
„Seit Monaten geht schon der Kampf um die endgültige Einigung der deutschen Jugend unter den Fahnen Adolf Hitlers. Immer wieder standen wir auf und erklärten: Weil wir die Einheit dieses nationalsozialistischen Staates wollen, deshalb gibt es für uns nur ein Ziel: Die ganze deutsche Jugend über alle Sonderinteressen hinweg zu einer einzigen großen Gemeinschaft zusammenzuschließen. Aus diesem Grunde liefen wir Sturm gegen die konfessionellen Jugendorganisationen, die glaubten, ihre Jugend der Erziehung durch den neuen Staat entziehen zu können.
Und wie entscheidend hat uns das neue Jahr dem Ziele näher gebracht! Gerade vollzieht sich die Eingliederung der evangelischen Jugendverbände in die Hitlerjugend , da trifft die katholischen Jugendorganisationen im Bereich des Gebietes Ruhr-Niederrhein der entscheidende Schlag, der bei der unmöglichen Haltung dieser Verbände einmal kommen musste.
Für den Regierungsbezirk Düsseldorf wird sämtlichen konfessionellen Jugendorganisationen jegliches öffentliche Auftreten, das Marschieren, das Tragen der Uniform und vor allem das Betreiben von Sport und Volkssport aller Art verboten. Diese in ihrem Umfang erstmalige Maßnahme einer deutschen Regierungsstelle weist die konfessionellen Jugendorganisationen zu den Aufgaben zurück, für die sie geschaffen wurden: zur religiösen Betreuung der deutschen Jugend.
Es wurde aus dieser Maßnahme, die zur Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung nötig war, ein Erlass, der für die Einheit von Staat und Volk von nicht geringer Bedeutung sein wird.
Die Hitlerjugend aber wird nunmehr in die Kerbe einschlagen und mit noch größerer Energie den Kampf führen, damit sich in der nationalsozialistischen Jugendbewegung die Einheit des kommenden deutschen Staates verkörpere."