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Ereignisse
1934
April

Schweres Zerwürfnis zwischen Reichsjugendpfarrer und Reichsjugendführer

Reichsjugendpfarrer Zahn sendet am 11. April 1934 ein Schreiben mit Fragen „grundsätzlicher Natur" und Forderungen an Reichsjugendführer Baldur von Schirach, die das Verhältnis von evangelischer Kirche und der HJ betreffen.

1) Seine Mitarbeiter auf dem Land, so Zahn, würden ihn häufig fragen, welche Autorität der Reichsjugendführer genau habe. Hintergrund der Frage sei die Tatsache, dass die sich in der HJ befindliche evangelische Jugend vielfach davon abgehalten werde, an evangelischen Veranstaltungen teilzunehmen. Sofern sich Jugendliche dagegen wehren, werden sie bedroht oder praktisch zu "Kameraden zweiter Klasse degradiert".

Der Reichsjugendpfarrer erwartet vom Reichsjugendführer, dass er sich entschieden gegen solche Degradierungen wehre, alles andere entspräche nicht dem Eingliederungsvertrag vom 19. Dezember 1933. Wenn nicht mal der Reichsjugendführer das Abkommen „mit Ehre" behandele, so sei es damit insgesamt wert- und gegenstandslos.

Zahn erwartet, dass von Schirach so schnell wie möglich vor die Jugend trete und dieses Verhalten verurteile. Geschehe das nicht in näherer Zukunft, könne er keine Verantwortung mehr für den Bestand des Zusammenschlusses übernehmen. Zentral sei, dass die evangelische Kirche zu diesem Zeitpunkt nicht wisse, woran sie sei. Es gehe nicht um bloße Loyalitätserklärungen, die es in großer Zahl gegeben habe und die in Anbetracht der Realitäten nicht mehr ernst genommen würden.

Die HJ habe nur die Möglichkeit "entweder sich ganz offen gegen das Christentum auszusprechen oder der Kirche die im Abkommen vom 19. Dezember 1933 vorgesehene „volle Freiheit der Betätigung in kirchlicher und erzieherischer Hinsicht" zu belassen und nicht nur auf dem Papier, sondern auch aktiv dafür einzutreten.

2) Trete der Reichsjugendführer für das Abkommen ein, müssten zunächst folgende Mängel „ausgemerzt" werden:
a) Die Vereinbarung der möglichen Beurlaubung von der HJ für kirchliche Zwecke an Montagen und Freitagen habe sich bisher nicht als sinnvoll erwiesen, da sie faktisch nicht genehmigt werde und dem Reichsjugendführer die alleinige Entscheidung darüber obliege. Eine einheitliche Regelung bezüglich der Beurlaubung müsse gefunden werden.
b) Aus denselben Gründen wie unter a) sei die Beurlaubung an Sonntagen einheitlich festzusetzen, wobei Zahn die Forderung auf die schriftlich fixierte Freistellung von HJ-Diensten an zwei Sonntagen fordert.
c) An den anderen Sonntagen sei der HJ-Dienst so zu legen, dass jeder evangelische Jugendliche den Gottesdienst besuchen könne. „Jeder ohne Berücksichtigung der Kirchenzeit angesetzte Dienst ist praktisch ein Affront gegen das Christentum".
e) Kein HJ- oder Jungvolkführer dürfe das Recht haben, in die Ordnung des Konfirmandenunterrichts, des Kirchenbesuches oder die Christenlehre einzugreifen.

Von der Klärung dieser Punkte werde das zukünftige Verhältnis von evangelischer Kirche und HJ abhängen.

3) „Im Zuge der Eingliederung habe ich den Kampf gegen die bündische Form ehrlich aufgenommen. Dabei habe ich allerdings vorausgesetzt, dass auch der HJ-Führer ein Verständnis für das gewönne, was wirklich evangelische Jugendarbeit ist und will." Mittlerweile, so beklage Zahn, sei das Vertrauen seiner Mitarbeiter zu oft auf harte Proben gestellt worden. „Sie glauben nicht mehr daran, dass die HJ ihnen ehrlich Raum für die Verkündigung des Evangeliums lässt."

4) Der Reichsjugendführer habe einmal gesagt, dass bei der HJ über Konfessionen nicht gesprochen werde. In Wahrheit verhielte es sich jedoch so, dass in zahlreichen „Führerschulen" für die „Hauer-Bewegung" oder ein christenfeindliches Verhalten geworben werde. Ein Junge werde durch solch ein „Doppelgesicht" zum Lügen erzogen und dies sei untragbar.

5) Im letzten Punkt plädiert Zahn für eine „offene, kameradschaftliche Aussprache" zwischen ihm und dem Reichsjugendführer. „Das Ausweichen des Reichsjugendführers in den entscheidenden Fragen, die zwischen Kirche und HJ vorhanden sind", erscheine ihm weder mutig noch ehrlich und müsse ein Ende finden.

Sofern der Reichsjugendführer keine Konsequenzen ziehen werde, so die deutliche Drohung Zahns, werde er, der er das in seiner Funktion als Reichsjugendpfarrer tun.

Im Antwortschreiben der Reichsjugendführung an Zahn weist dessen Verfasser Lauterbacher zunächst darauf hin, dass sich von Schirach selbst außer Stande sehe, den Brief persönlich zu beantworten, weil er Ihn als „ungehörig" empfinde, da darin in „erpresserischer Weise eine Drohung ausgesprochen" worden sei, „in der der Reichsjugendführer einen Angriff gegen die Einheit des nationalsozialistischen Staates" erblicke. Er, Lautermacher, solle Zahn daher mitteilen, von Schirach „jede weitere persönliche Begegnung" ablehne. Zudem weist er darauf hin, der Reichsjugendführung lägen schon mehrere telegraphische Protestschreiben von Landesjugendpfarrer vor. „Der Reichsjugendführer hat diesen Telegrammen mit Erstaunen entnommen, dass Sie es für richtig befunden haben, Ihr Schreiben einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, ein Vergehen, das nicht geeignet ist, das Vertrauen unserer Dienststellen zu Ihnen zu haben."

Was den Gegenstand der Anschuldigungen angehe, „so sind diese nach den konkreten Anweisungen des Reichsjugendführers an die Gebietsführer der Hitler-Jugend gegenstandslos geworden". Danach würden Hitlerjugend-Führer, die HJ-Mitglieder von der Teilnahme an Gottesdiensten abzuhalten versuchten, mit schwersten Strafen bis zum Ausschluss aus der HJ belegt. „Eine Werbung für christentumsfeindliche Lehren wird innerhalb der HJ schon deshalb nicht geduldet, weil der Reichsjugendführer selbst solche Bestrebungen verurteilt." Auch der Vorwurf, es werde offen für die „Hauer-Bewegung" geworben, sei vollkommen ungerechtfertigt.

Abschließend betont Lauterbacher nochmals die „Ungeheuerlichkeit" des Schreibens betont, das nur aus der inneren Zerrissenheit der evangelischen Kirche entstanden sein könne, was es aber dennoch nicht entschuldigen könne. „Ich ersuche Sie aber, nicht zu vergessen, dass die Jugendorganisation Adolf Hitlers einig und einmütig ist und deshalb kein Verständnis für das Vorgehen besitzt, das nach ihrer Ansicht nur geeignet sein kann, neues Sinnbild der im Rahmen der Kirche gegeneinander kämpfenden Strömungen zu sein.".

Das Scheiben wird in Abschrift an die HJ-Gebietsführer sowie die Landesjugendpfarrer gesandt.

Reichsjugendpfarrer Zahn weist seinerseits die Anschuldigungen Lauterbachers entschieden zurück. Die Schärfe seiner Darlegungen sei bedingt gewesen durch die Tatsache, „dass der Jugendführer des Deutschen Reiches sich einer offenen Aussprache von Mann zu Mann über die für die HJ und Evangelische Kirche gleich wichtigen Fragen entzogen" habe. Die Landesjugendpfarrer habe er deshalb bewusst mit einer Abschrift seines an von Schirach gerichteten Schreibens in Kenntnis gesetzt, da sie, auf deren „bittere Erfahrungen" seine Darlegungen ja zurückgehen würden, ebenso wie die Bischöfe der evangelischen Kirche ein Anrecht darauf hätten, von Ihm in der Angelegenheit unterrichtet zu werden. Der Streit innerhalb der evangelischen Kirche stehe entgegen der Vermutungen Lauterbachers im Übrigen keinesfalls im Zusammenhang mit dem Schreiben und den dort formulierten Anliegen.

Weiter schreibt Zahn: „Dass der Reichsjugendführer in meinen Darlegungen einen Angriff auf die Einheit des nationalsozialistischen Staates erblicken zu müssen scheint, stellt meine Ausführungen geradezu auf den Kopf. Ich habe gerade deshalb so deutlich werden müssen, weil diese Einheit eben durch die Disqualifizierung eines Teils der Hitler-Jugend, wie sie dem Reichsjugendführer vielleicht nicht bekannt geworden ist, bestimmt aber von ihm nicht gebilligt werden kann, auf das schwerste gefährdet ist. Ich habe mich also in voller Verantwortung gegenüber Staat und Partei einfach melden müssen."

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