Der Regierungspräsident berichtet aus Speyer
Der Regierungspräsident der Pfalz erstattet am 7. September 1937 folgenden Bericht für August 1937:
In Ludwigshafen a. Rhein wurde eine Synagogenratssitzung von der Polizeidirektion überwacht, bei der sich Beanstandungen nicht ergaben.
Die jüdische Bevölkerung ist weiterhin im Abnehmen begriffen.
Die Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken verurteilte den 31jährigen Juden [N.N.a] aus Pirmasens wegen Vornahme von unzüchtigen Handlungen mit 2 Kindern unter 14 Jahren und wegen außerehelichen Verkehrs mit einer deutschen Staatsangehörigen arischer Abstammung zu einer Zuchthausstrafe von 3 Jahren. Der größtenteils geständige Angeklagte versuchte sich mit dem unverschämten Trick herauszureden, von den Minderjährigen verführt worden zu sein.
Anläßlich der Auswanderung des Juden [N.N.b] aus Pirmasens, der unter Zurücklassung erheblicher Privatschulden das Reichsgebiet verlassen und seine Gläubiger schädigen wollte, ergab sich die Notwendigkeit, in solchen Fällen eine Sicherung der Privatgläubiger auswandernder Juden dergestalt anzuregen, daß die Öffentlichkeit über die Auswanderungsabsicht eines Juden unterrichtet und die Gläubiger zur Wahrung ihrer Rechte in Stand gesetzt werden. Die Abhängigmachung der Aushändigung von Pässen von der restlosen Befriedigung aller Gläubiger dürfte als ein wirksames Mittel zum Schutze gutgläubiger Volksgenossen anzusehen sein.