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Chronik und Quellen
1937
Januar 1937

Der Generalstaatsanwalt berichtet aus Karlsruhe

Der Generalstaatsanwalt erstattet am 8. März 1937 folgenden Bericht für Dezember 1936 und Januar 1937:

An dieser Stelle möchte ich nachträglich noch einen Synagogenbrand von Konstanz erwähnen, der schon in der Nacht zum 1.11.1936, zweifellos vorsätzlich, gelegt worden ist. Der Oberstaatsanwalt von Konstanz hat am 6.11. v.Js. einen Sonderbericht darüber durch meine Vermittlung vorgelegt. Das Verfahren mußte inzwischen, weil ein Täter nicht ermittelt wurde, eingestellt werden. Ich persönlich habe von Anfang an der Auffassung zugeneigt, daß der Brand nicht von antisemitischer, sondern von jüdischer Seite gelegt oder veranlaßt worden ist, und zwar als Auftakt zu dem Mordprozeß Gustloff , der damals bevorstand. Nach der jüdischen Propaganda, die mit jenem Prozeß in der ganzen Welt getrieben wurde, bin ich in dieser Auffassung nur bestärkt worden. [...]

Auch in der Berichtszeit sind wieder einige Rassenschandeanklagen erhoben und entsprechende Urteile gefällt worden. Da Anklage- und Urteilsabdrucke jeweils vorgelegt werden, erübrigt es sich, näher darauf einzugehen. Strafart u. -maß halten sich m.E. durchaus in angemessenem Rahmen. In einem Fall [N.N.] aus Mannheim (Urteil der Strafkammer Mannheim vom 21.12.1936) hat es sich ergeben, daß die wegen Kuppelei mitangeklagte ''Bordell''besitzerin eine Jüdin war. Da die Dirnen durchweg Arierinnen sind, bestand naturgemäß die Gefahr, daß die Besitzerin auch weiterhin ihren Rassegenossen, namentlich solchen, die nicht ohne weiteres an ihren Rassenmerkmalen als Juden zu erkennen sind, Gelegenheit zur Rassenschande bieten würden. Das Polizeipräsidium hat deshalb Anlaß genommen, der Jüdin das Vermieten an arische Dirnen unmöglich zu machen.

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