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Chronik und Quellen
1935
September 1935

Die Polizeidirektion berichtet aus München

Die Polizeidirektion München erstattet am 3. Oktober 1935 folgenden Bericht für August und September 1935:

Der ''Reichsparteitag der Freiheit'', der im September ds. Jhrs. in Nürnberg stattfand, hielt den weitaus überwiegenden Teil der Bevölkerung in seinem Bann.

             Die gesetzgeberischen Maßnahmen, zu deren Behandlung der Reichstag nach Nürnberg einberufen worden war, gab der Einwohnerschaft Anlaß zu angeregter Besprechung. Über das Reichsbürgergesetz wurde wohl wenig gesprochen, es wurde ihm jedoch allgemein zugestimmt; dafür hörte man mehr reden über das Reichsflaggengesetz sowie das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre. Das zuletzt genannte Gesetz fand allgemeine Billigung. Jedoch scheint die Regelung der deutschen Flaggenfrage bei einem Teil der ehemaligen Offiziere und der Feldzugsteilnehmer (Reaktionäre) wenig Anklang gefunden zu haben. In Handelskreisen hat das Gesetz die Befürchtung ausgelöst, daß die deutschfeindlichen Judenkreise im Ausland diese Gesetzesregelung als Anlaß zum Ausbau des Boykotts der deutschen Wirtschaft nehmen werden. Auf dem *Zionistenkongreß im vergangenen Monat soll ernsthaft hierüber gesprochen worden sein. (…)

 

Handel (…)

Unter den Metzgern herrscht große Erbitterung darüber, daß auf die Preisgestaltung im Münchener Schlacht und Viehhof noch immer die Juden einen gewichtigen Einfluß ausüben können und daß der größte Teil der Zwischenhändler Juden sind. (…)

 

Judenbewegung

In der Nacht vom 13./14.8.1935 wurden im Bereiche des Polizeibezirks 2 in mehreren jüdischen Geschäften Schaufenster eingeschossen. Die Täter, die in einem Kraftwagen angefahren kamen und mit diesem den Tatort wieder verließen, konnten nicht ermittelt werden. Auch in der Gegend von Waldtrudering wurde auf Geschäftsschilder von Juden geschossen.

             Schon seit einigen Monaten kann man beobachten, daß die Juden wieder anmaßender auftreten; stellenweise versuchten sogar Vertreter dieser Rasse die Bevölkerung durch ihr verletzendes Benehmen herauszufordern.

             Die Aufklärungsarbeit der Partei und ihrer Beauftragten sorgte dafür, daß *Einzelaktionen gegen Juden , wie sie besonders in den Monaten April und Mai ds. Jhrs. in großer Zahl erfolgten, unterblieben. Dafür aber stärkte sich die Abwehrfront des gesamten Volkes gegen alles Jüdische. Anstelle des ziellosen Einzelvorgehens tritt allmählich eine zielbewußte allgemeine Ablehnung des jüdischen Gastvolkes, seiner Sitten und Kultur.

             Die Bevölkerung zeigt wohl kaum mehr Verständnis für das *rassenschändende Verhalten so vieler Juden und die Artvergessenheit *arischer Mädchen, die sich von den Juden trotz der warnenden Vorgänge der verflossenen Monate nicht trennen wollen. Die hier behandelten Fälle zeigen, daß verschiedene jüdische Geschäftsinhaber die wirtschaftliche Not von Angestellten in brutaler Weise ausnützen zur Befriedigung ihres entarteten überaus anspruchsvollen Geschlechtstriebes. Im Laufe des Monats August wurden 6 jüdische Rasseschänder in das *Konzentrationslager Dachau eingewiesen. Weiterhin kamen 6 artvergessene Mädchen und Frauen in *Schutzhaft .

             Im Monat September 1935 mußten ebenfalls 32 Personen polizeilich gesichert werden, da ihnen aus Kreisen der Bevölkerung rasseschänderisches Treiben vorgeworfen wurde und in vielen Fällen Gefahr für die persönliche Sicherheit der Betroffenen bestand. Ein großer Teil dieser Personen wurde in Schutzhaft genommen. Auffallend ist es, daß seit dem Erlaß des Gesetzes vom 15.9.35 zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre sich ein rascher Umschwung in dieser Angelegenheit zeigte.

             Einen Fall von Rasseschändung nach §2 des Gesetzes vom 15.9.35 zum Schutze deutschen Blutes und der deutschen Ehre mußte die Polizeidirektion bereits einige Tage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes behandeln. Ein lediger *SA Mann unterhielt mit einer Jüdin, die seit Jahren ein Dirnenleben führt und die zweifellos diesen jungen Menschen auf Abwege brachte, seit etwa einem halben Jahr ein Liebesverhältnis und übte mit ihr noch bis in die letzten Tage Geschlechtsverkehr aus. Der junge Mann, der bereits aus der SA ausgeschlossen ist, wurde dem Gericht überstellt; die Verführerin kam in Schutzhaft.

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