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Chronik und Quellen
1935
August 1935

Die Gestapo berichtet aus Halle/Saale

Die Gestapo für den Regierungsbezirk Merseburg erstattet am 9. September 1935 folgenden Bericht für August:

Die in jüngster Zeit von hier aus erfolgten Festnahmen wegen Rasseschändung (bisher über 50) haben in Parteikreisen und bei der Mehrzahl der Bevölkerung großen Widerhall gefunden. Die Judenfrage wird in allen Kreisen, auf der Arbeitsstätte, am Stammtisch und auf der Straße erörtert. In den Kreisen der Reaktion aller Schattierung, sowie in marxistischen Kreisen sammeln sich solche Personen, die der Aktivität der Parteigenossen in aller Öffentlichkeit manchmal entgegentreten, indem sie die aus staatsnotwendigen Gesichtspunkten maßgebender Führer der Bewegung sich erklärenden Erlasse zur Hemmung der antisemitischen Welle benutzen, um den für die Bewegung selbstverständlichen antisemitischen Grundsatz an sich zu zersetzen. Wie notwendig dieser Antisemitismus ist, zeigt sich erneut bei den getätigten Festnahmen. Die in allen Fällen erfolgte über den Gesichtspunkt der Rasseschande weit hinausgehende Überprüfung der festgenommenen Juden ergab, daß sie alle ausgesprochene Volksschädlinge waren. Entweder konnten ihnen rein kriminelle Vergehen wie Betrug (Wechsel), Urkundenfälschung, schwere Kuppelei, Steuervergehen oder asoziales Verhalten in der Form der wirtschaftlichen Ausbeutung ihrer Arbeitnehmer nachgewiesen werden; oder aber es traten Bindungen mit marxistischen Kreisen in die Erscheinung. Einige Beispiele sollen diese Behauptung erhärten.

Fall 1): [N.N.a]

Der Jude [N.N.a], früher [...], hat, wie nachgewiesen werden konnte, mit ca. 4-5 arischen Frauen in intimsten Beziehungen gestanden. Seine eigene Ehe ist geschieden. Seinethalben ist auch die Ehe zwischen 2 Ariern getrennt worden. Seine beiden letzten Sekretärinnen sind ebenfalls von ihm mißbraucht worden. Im letzteren Falle nahmen sich die Eltern des Mädchens, die alte Nationalsozialisten sind (der Bruder ist SA -Mann) das Leben. In einem rührenden Abschiedsbrief an ihre Tochter versuchten sie, ihr das Verwerfliche ihres Handelns vor Augen zu führen.

[N.N.a] ist vorbestraft wegen Mietwuchers und Ehebruchs. Eine Reihe anderer Verfahren u.a. wegen Meineids sind mangels Beweises eingestellt worden. Er ist zurzeit flüchtig. Gegen ihn ist Haftbefehl und Steuersteckbrief erlassen worden wegen Betruges und Steuerhinterziehung von mehr als 16.000 RM.

Fall 2): [N.N.b]

Ganz besonders klar treten die internationalen marxistisch-jüdischen Bindungen in dem Fall [N.N.b] zutage. Die jüdische Familie [N.N.b] (Mutter, 5 Brüder und 3 Schwestern) betreiben in Halle verschiedene offene Ladengeschäfte: Pelz, Hut, Tuch. Die Familie ist durchaus international. Die Mutter ist Polin, die Geschwister sind z.T. staatenlos, z.T. besitzen sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Sohn [N.N.c], gegen den ein Verfahren wegen Heiratsbetruges schwebt, hatte mehreren Mädchen die Ehe versprochen. Ehe er festgenommen werden konnte, ist er mit seinem Bruder [N.N.d] unter Zurücklassung einer Steuerschuld von ca. 3.000 RM geflohen. Auf seiner Flucht, die ihn über Naumburg-Leipzig-Dresden in die Tschechei führte, hat er, wie hier einwandfrei festgestellt werden konnte, Treffs mit führenden SPD -Funktionären aus Naumburg wahrgenommen.

Da in Halle als offizieller Inhaber der Geschäfte [N.N.c] eingetragen war, wurden die Läden geschlossen. Durch den gerichtlich eingesetzten Pfleger, der nunmehr das Konkursverfahren durchführt, wurde festgestellt, daß die [N.N.b]s nahezu ohne Kapital sämtliche Geschäfte führten und zwar in der Form, daß sie Ware in Kommission nahmen und diese Ware weiter in Kommission gaben. Sie haben eine ganze Anzahl von Wandergewerbetreibenden ins flache Land geschickt, die für sie die Ware vertreiben mußten. Es besteht Verdacht, daß die Wandergewerbetreibenden der Firma [N.N.b] sich aus marxistischen Kreisen rekrutierten. Auch das sonstige Geschäftsgebaren der [N.N.b] ist in jeglicher Beziehung unsauber. Sämtliche Geschwister, die in den Geschäften gearbeitet haben, haben weder Steuer- noch Invalidenkarten geklebt noch Krankenkassenbeiträge gezahlt, da sie offiziell überhaupt kein Gehalt bekamen. Die Mutter [N.N.b], die als Ausländerin glaubte, in Deutschland ganz besondere Vorrechte zu genießen, versuchte mit einem geschickten Trick, die Polizei zu zwingen, eines der Geschäft wieder zu öffnen, nachdem sie - anscheinend erfolglos - den polnischen Konsul in Leipzig aufgesucht hatte. Sie selbst war vor Jahren ebenfalls Inhaberin eines Hutgeschäftes. Sie ließ sich nunmehr vom Gewerbesteueramt einen Schein ausstellen, aus dem hervorging, daß sie bereits seit mehreren Jahren Inhaberin eines Hutgeschäftes war. Durch Täuschung des Beamten gelang es ihr, als Sitz des Geschäftes den Laden ihres Sohnes [N.N.c] bezeichnen zu lassen. Daraufhin ließ sie sich bei der Gewerbepolizei denunzieren, sodaß sie angezeigt wurde, weil an diesem Laden der Name des richtigen Inhabers nicht angebracht sei. Die daraufhin verhängte Strafe hat sie anstandslos gezahlt. Wohlausgerüstet mit der Bescheinigung des Steueramtes und der Strafverfügung des Polizeireviers erschien sie bei der Staatspolizeistelle, um sich hier als rechtmäßige Eigentümerin des Hutgeschäftes zu legitimieren. Sie forderte dringend, daß ihr Laden sofort geöffnet werden müßte. Sie erklärte dabei, daß sie sich sogleich bei ihrem Konsul beschweren wolle.

Fall 3): [N.N.e]

Interessante Bindungen zwischen Juden und Marxisten traten bei der Festnahme des Juden [N.N.e] dessen Vater in Halle ein Bettengeschäft betreibt. [N.N.e], der als Angestellter im Geschäft seines Vaters überhaupt kein festes Einkommen erhält, besitzt zwei spezial-gebaute Steyer-Wagen im Werte von etwa 20.000 RM zusammen. Einen dieser Wagen hat er seiner Geliebten überlassen und ihn auch auf deren Namen eintragen lassen. Mit dieser Geliebten hat [N.N.e] mehrere Reisen durch Europa, Monte-Carlo-Fahrt usw. durchgeführt. Es besteht der dringende Verdacht, daß [N.N.e], der sich bei diesen Reisen des spezial-gebauten Wagens bediente, hochverräterisches Material mit sich geführt hat. Dieser Verdacht wurde noch dadurch verstärkt, daß bei einer Durchsuchung im Geschäft des Vaters seiner Geliebten, der in Leipzig ein Buchgeschäft hat, sämtliche bekannten Schriften der marxistischen Literatur vorgefunden wurden. Der Laden wurde daher auf Veranlassung des Geheimen Staatspolizeiamts Sachsen geschlossen. Daß [N.N.e] noch Mitglied des DDAC ist und von diesem auch die Lizenzerlaubnis zu seinen Auslandsreisen erhalten hat, sei nebenbei erwähnt. Weiter sei erwähnt, daß [N.N.e] seine Geliebte mit monatlich 50 RM unterstützte. Dieses Geld verbrauchte die Mutter des Mädchens im Haushalt, weil ihr ihr Mann trotz seiner guten Einnahmen kein Haushaltsgeld gab.

Fall 4): [N.N.f]

Der Jude [N.N.f] hat in skrupelloser Weise die wirtschaftliche Not deutscher Frauen auszunutzen versucht. Er hatte es nur auf arme schwangere Frauen abgesehen, denen er Wurstpakete etc. zuschickte, sie schließlich zu einem Treffpunkt bestellte und zum Geschlechtsverkehr zu verleiten versuchte. Er hat inzwischen 1 1/2 Jahr Gefängnis erhalten.

Fall 5): [N.N.g]

Der Fall [N.N.g] bringt mehr auf wirtschaftlichem Gebiet einen Einblick in das Gebaren der Juden. Der Mitinhaber der Firma [N.N.g] Dr. [N.N.h], war wegen Rassenschande mit einer seiner Angestellten in Schutzhaft genommen worden.

Sein Vetter und Geschäftspartner [N.N.i] entließ als Antwort auf diese Maßnahme einen seit 7 Jahren bei der Firma beschäftigten SA-Mann, weil er sich von einem Fenster aus vorbeifahrende Artillerie angesehen hatte.

Außerdem wurde in der Firma die Kurzarbeit eingeführt. Gegen die Einführung der Kurzarbeit hat der Treuhänder der Arbeit, ohne sich mit irgend einer Parteistelle oder dem Betriebsrat in Verbindung zu setzen, keine Einwendungen erhoben. Beide Maßnahmen sind jedoch auf die energischen Einwendungen der Arbeitsfront, die ich mit der ganzen staatspolizeilichen Autorität gestützt habe, zurückgenommen worden.

Aus der Firma [N.N.g] waren noch mehrere Rasseschänder (sowohl Juden wie Arier) in Schutzhaft genommen worden. Diese Personen wurden nach ihrer Entlassung aus der Schutzhaft von der Firma [N.N.g] entgegen dem Willen des Vertrauensrats und dem der Belegschaft erneut eingestellt. Erst nach Verhandlungen mit der Deutschen Arbeitsfront und nach einer Anfrage der Staatspolizeistelle, ob man die staatspolizeilichen Maßnahmen tatsächlich auf solche Weise zu bagatellisieren versuche, entschloß man sich zur Einstellung neuer arischer Kräfte. Anderenfalls wären also die nötigen Voraussetzungen für eine Fortsetzung des rassenschänderischen Verkehrs nach wie vor gegeben gewesen.

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