Bericht über Misshandlungen in Fürth
Ende Dezember 1938 wurde über die Misshandlung eines alten Ehepaares im Rathaus von Fürth berichtet, um sie zum Verkauf ihres Hauses zu zwingen:
Vorgänge bei Häuserenteignungen in Fürth.
Einer der Ersten, die zwecks Hergabe ihres Hauses gerufen wurden, war Herr T. mit seiner Frau, und zwar wurden sie nachts um 11 Uhr aus ihrer Wohnung aufs Rathaus geholt und ihnen dort der Grund mitgeteilt, warum man sie hatte kommen lassen. Es waren noch einige andere Juden in gleicher Angelegenheit dort.
Herr T. ist 72, seine Frau 62 Jahre alt. Sie wurden in den Keller des Rathauses geführt und mussten erst soundso lange Sandhaufen umgraben, wobei man sie mit gemeinen Redensarten traktierte wie etwa: „Da siehst du, du Jud, was arbeiten ist, du hast doch dein ganzes Leben nichts getan“, worauf Herr T. erwiderte: „Ich habe vielleicht mehr getan als Sie.“ Erwiderung: „Ja, vielleicht einen alten Juden auf dem Friedhof mit eingegraben.“
Nach dem Umgraben wurde das Ehepaar auf die Sandhaufen gelegt und mit Stahlruten derartig auf das Gesäß geschlagen, dass sie fünf Wochen mit den Verletzungen zu tun hatten. Der Mann wurde dabei am Ohr so fest niedergehalten, dass es riss; das Taschentuch, mit dem er das Blut abwischte und das vollkommen blutig war, musste er zurücklassen. Nach der schweren Misshandlung fiel die Frau in Ohnmacht. Man verabreichte ihr Hofmannstropfen.
Früh um 4 Uhr konnte dann das Ehepaar in seine Wohnung zurückkehren, nachdem es vorher selbstverständlich in den Verkauf eingewilligt hatte. Der Ehemann, der noch einmal gefragt hatte, ob er sich die Sache noch etwas überlegen könne, bekam zur Antwort: „Ja, fünf Minuten“, und als er dann fragte „Und was dann?“ lautete die Antwort: „Dann kommen Sie wieder in den Keller.“ Darauf willigte er selbstverständlich sofort ein. Bei der Entlassung wurden beide mit dem Tode bedroht, wenn sie irgendetwas über das nächtliche Erlebnis weitererzählen würden.
Die Frau bekam nachher einen Nervenzusammenbruch, der sie wochenlang ans Bett fesselte und die Zuziehung eines Nervenspezialisten erforderlich machte.