Die Gestapo berichtet
Die Gestapo für den Regierungsbezirk Breslau berichtet am 5. Mai 1935 für April 1935:
Im Regierungsbezirk Breslau ist die Judenschaft nach wie vor äußerst rege. Es sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen hausierende Juden durch Verbreitung unwahrer Nachrichten Unruhe in die Bevölkerung getragen haben. Weiter wurde festgestellt, daß Juden durch Hinweise auf den Rohstoffmangel und einen angeblich bald eintretenden Warenmangel die Bevölkerung auf dem flachen Lande zu Angstkäufen veranlaßt haben, andererseits eine gewisse Unordnung in der Wirtschaft hervorgerufen haben. Eine grundsätzliche Überprüfung der Wandergewerbescheine nach diesen Gesichtspunkten dürfte notwendig sein, da gerade die Hausierer die besten Propagandeure auf diesem Gebiete sind. In Breslau setzte die ''NS Schlesische Tageszeitung'' in den Monaten März und April 1935 ihre Artikelreihe unter dem Motto: ''An den Pranger'' fort. Namen und Adressen arischer Frauen und Mädchen, welche mit Juden intimen Verkehr pflegen, wurden hier aufgeführt. Uniformierte SA Männer trugen Plakate durch die Stadt, welche die Namen der Frauen und Juden veröffentlichten. An der Staupsäule am Ring sind die Personalien außerdem angeschlagen worden und wurden von SA Leuten bewacht. Im Großen und Ganzen sind diese Maßnahmen von arischer Bevölkerung begrüßt worden. Es darf gesagt werden, daß die Bevölkerung rassisch mehr sehen lernt und die Abneigung gegen das Judentum zunimmt, unterstützt dadurch, daß der ''Stürmer '' von den einzelnen NSDAP Ortsgruppen in den Stadtteilen öffentlich angeschlagen wird. In jüdisch geleiteten oder gleichgeschalteten Betrieben wird nach wie vor mit Erfolg versucht, Vg ., die ihre nationalsozialistische Gesinnung zur Schau tragen oder Parteiangehörige sind, durch Schikane aus dem Unternehmen hinauszuärgern. Dadurch, daß dies in mehreren Fällen erreicht wurde, ist zu befürchten, daß die Belegschaft mehr oder minder judenhörig gemacht wird, weil der Einzelne sich gegebenenfalls schutzlos fühlt und aus Angst, seine Stellung zu verlieren, seine Gesinnung verheimlicht, bezw. auf nationalsozialistische Literatur und Meinungsäußerung verzichtet.
In der Deutschen Jägerschaft steht man dem Umstand, daß Juden Jagdscheine erhalten, verständnislos gegenüber. Das Jagdgesetz beginnt mit der Einführung, die Jagd sei das Recht des freien deutschen Mannes. Jeder Inhaber eines Jahres Jagdscheines ist Mitglied des Reichsbundes der Deutschen Jägerschaft und untersteht somit dem Ehrengericht. Somit kann der Fall eintreten, daß ein Jude in jagdlichen Angelegenheiten über einen deutschen Waidmann Recht sprechen darf. Aus staatspolitischen Gründen erscheint eine Abänderung des § 34, welche sich mit der Erteilung der Jagdscheine befaßt, notwendig.