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Nach 1945

Ab dem 14. Mai 1945 stand Theresienstadt unter Quarantäne. Die anstehenden Aufgaben waren angesichts der Umstände nur schwer zu bewältigen, zumal durch die „Evakuierungstransporte“ die Zahl der Einwohner im April 195 nochmals deutlich von etwa 17.000 auf wohl über 30.000 angewachsen war und sowohl Infrastruktur als auch Verwaltung weitgehend zusammengebrochen waren.

Eine sowjetische Einheit errichtete provisorische Krankenhäuser, und eine Fleck- und Bauchtyphusepidemie konnte dank des Zusammenwirkens von Roter Armee, tschechischen Behörden, Freiwilligen und zur Arbeit verpflichteter ehemaliger Getto-Bewohner überwunden werde. Die umgehend in Angriff genommene Repatriierung konnte dann bereits Ende August 1945 abgeschlossen werden, nachdem sie sich als sehr schwierig wiesen hatte und auf eine Fülle von Hindernissen gestoßen war: Transportraum war knapp, viele Menschen waren noch nicht reisefähig, und andere wussten ganz einfach nicht, wohin sie sich wenden sollten. In ihre Heimatstädte zurückkehren, aus denen sie seit 1941 deportiert worden waren? In ein fremdes Land gehen? Mit welchen Mitteln? In welche Wohnung? Zu welchen Freunden? Nach Jahren in Theresienstadt konnte man nicht einfach „nach Hause“ fahren - jedenfalls nicht, wenn man aus Deutschland oder Österreich verschleppt worden war.

Am 27. Oktober 1945 wurde der zwischenzeitlich weitgehend verlassene Ort zumindest ein Stück weit wiederbelebt, als Terezin durch Dekret des Staatspräsidenten als Gemeinde wiederhergestellt wurde. Im Juni 1946 setzte daraufhin die Rückkehr der 1942 vertriebenen tschechischen Bevölkerung ein.

Die „Kleine Festung“ behielt ein Stück weit ihre Funktion, allerdings wurden hier seit dem 1. September 1946 nun deutsche Täter inhaftiert. Seitdem fungierte Theresienstadt vor allem als Sammelpunkt für SS-Männer und Funktionäre der deutschen Besatzungsverwaltung, die anschließend der tschechischen Justiz überstellt wurden. Diese Phase endete am 28. Februar 1948 mit der Übergabe der beiden letzten Internierten an die Behörden in Litoměřice.

An diesem Ort war kurz zuvor mit Karl Rahm dem letzten SS-Kommandanten des Gettos Theresienstadt der Prozess gemacht worden. Er war bei Kriegsende in seinem Heimatland Österreich verhaftet und an die Tschechoslowakei ausgeliefert werden. Hier wurde er zum Tode verurteilt und am 30. April 1947 auch hingerichtet.

Sein Vorgänger Anton Burger, der das Getto von Juli 1943 bis März 1944 geleitet hatte und dort für seine Grausamkeiten und Willkür berüchtigt war, wurde trotz früher Internierung erst 1947 als Kommandant von Theresienstadt enttarnt. Wie Rahm - allerdings in Abwesenheit - vom Gericht in Litoměřice zum Tode verurteilt, konnte er kurz vor seiner Auslieferung aus dem Internierungslager fliehen und bis 1951 unter falschem Namen unerkannt (?) in seinem österreichischen Geburtsort leben. Auch nach seiner neuerlichen Festnahme glückte ihm umgehend die Flucht, woraufhin er mit wechselnden Identitäten im österreichisch-deutschen Grenzgebiet lebte. Von 1962 bis 1974 lebte und arbeitete Burger dann in Essen, wo er anschließend auch bis zu seinem Tod 1991 trotz schlecht gefälschter Unterlagen unbehelligt als Rentner leben konnte.

Verurteilt wurde hingegen der erste Theresienstädter Lagerkommandant Siegfried Seidel, der das Getto ab Oktober 1941 aufgebaut und bis Juli 1943 geleitet hatte. Nach Kriegsende tauchte er zunächst in Wien unter, wurde aber bereits am 30. Juli 1945 verhaftet. Die beantragte Auslieferung an die Tschechoslowakei lehnten die österreichischen Behörden ab, da sie Seidel selbst den Prozess machen wollten. Das geschah vom 26. September bis 3. Oktober 1946 vor dem Volksgericht in Wien. Er wurde zum Tode verurteilt und am 4. Februar 1947 hingerichtet.

Heinrich Jöckel, von 1940 bis 1945 Kommandant des Gestapo-Gefängnisses in der „Kleinen Festung“, war am 5. Mai 1945 geflohen und zunächst in Offenbach untergetaucht, wo er am 1. Juli 1945 vom US-Geheimdienst festgenommen und im Januar 1946 an die Tschechoslowakei ausgeliefert wurde. Er wurde nun selbst Untersuchungshäftling in der „Kleinen Festung“, bis ihm vor dem außerordentlichen Volksgericht in Litoměřice der Prozess gemacht wurde. Er wurde zum Tode verurteilt und am 26. Oktober 1946 hingerichtet.

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