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Nach 1945

Die strafrechtliche Verfolgung der für die Errichtung des Lagers Kulmhof Verantwortlichen begann - so sie denn noch lebten und gefasst worden waren - recht früh. Bereits im Mai 1945 machte sich der junge Untersuchungsrichter Wladyslaw Bednarz mit einer kleinen Ermittlungskommission daran, die Abläufe und Zustände im Vernichtungslagers Kulmhof zu rekonstruieren. Seine noch 1945 abgeschlossene Beweisermittlung wurde zur Grundlage von dem, was heute über Kulmhof bekannt ist. Auch die gesamte fotografische Überlieferung von Kulmhof stammt ausnahmslos aus diesen Unterlagen, weil der Untersuchungsrichter sämtliche Fotoateliers der Umgebung von Kulmhof nach relevanten Aufnahmen hatte durchsuchen lassen. Allerdings ließ sich oft nicht rekonstruieren, was auf ihnen konkret abgebildet ist, was dazu führte, dass ein weitgehend kritikloser Umgang mit den Fotos Kulmhof zu einem beliebten Objekt von Holocaustleugner werden ließ.

Nachdem die US-Besatzungsbehörden den ehemaligen NSDAP-Gauleiter Arthur Greiser am 30. März 1946 ausgeliefert hatten, eröffnete der polnische Oberste Volksgerichtshof gegen ihn am 21. Juni 1946 in Poznan ein Verfahren. Nach 14 Verhandlungstagen wurde Greiser - nicht zuletzt wegen seiner direkten Verantwortlichkeit für Kulmhof - am 9. Juli 1946 zum Tode verurteilt und am 21. Juli öffentlich erhängt.

Ernst Kendzia, der ehemalige Leiter der Abteilung Va in der Reichsstatthalterei Posen und von Greiser mit der Organisation der „Endlösung“ betraut, wurde wegen Ausbeutung und Misshandlung von polnischen Arbeitskräften 1950 im DDR-Zuchthaus Waldheim zum Tode verurteilt und am 4. November 1950 dort hingerichtet. Herbert Mehlhorn, der ehemalige Leiter der Abteilung I in der Reichsstatthalterei Posen, wurde hingegen in der Bundesrepublik nicht vor Gericht gestellt, weil die dortige Justiz die Verantwortlichkeiten für den Betrieb des Lagers bei der Sicherheitspolizei sah. Wilhelm Koppe, als Höherer SS- und Polizeiführer mitverantwortlich für den Holocaust im westlichen Teil des deutsch besetzen Polens, lebte bis 1960 unter falschem Namen in Bonn. Nach Aufdeckung seiner wahren Identität kam er in Untersuchungshaft, während der er seine Verantwortung für Kulmhof abstritt. Im April 1962 wurde er auf Kaution freigelassen, bis dann am 10. September 1964 in Bonn das Verfahren - unter anderem auch wegen der Beihilfe zum Mord in Kulmhof - gegen ihn eröffnet wurde. Bald darauf wurde das Verfahren gegen Koppe jedoch wegen „dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit“ ausgesetzt und 1966 beschlossen, ein solches wegen Krankheit auch nicht mehr zu eröffnen. Danach lebte er völlig unbehelligt und starb im Sommer 1975 als freier Mann.

Da Herbert Lange und Hans Bothmann als Lagerkommandanten sowie der Beauftragte zur Verbrennung der Leichen, Paul Blobel, bereits tot waren und Rolf-Heinz Höppner, der ehemalige Führer des SD-Leitabschnittes Posen, vor einem polnischen Gericht gestanden hatte, wurden als leitende Mitarbeiter der Sicherheitspolizei lediglich der ehemalige Chef der Staatspolizeistelle Litzmannstadt sowie dessen Referent für „Judenfragen“ unter anderem wegen Beihilfe zum Mord durch Deportationen von Juden aus dem Getto in Litzmannstadt nach Kulmhof angeklagt. Am 18. November 1963 wurden sie in Hannover zu lebenslangem beziehungsweise 13 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Aufbauend auf den Ergebnissen der frühen Untersuchungsen von Wladyslaw Bednarz setzten in der Bundesrepublik Ende der 1950er-Jahre konkrete Ermittlungen wegen der Verbrechen in Kulmhof ein. Zwischen November 1962 und März 1963 mussten sich insgesamt zwölf ehemalige Angehörige des dort aktiven Sonderkommandos vor dem Landgericht Bonn verantworten. In zweiter Instanz wurden 1965 acht der Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangener Beihilfe zum Mord zu teils langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.

Im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess fand Kulmhof - wie viele andere Tatorte von NS-Massenverbrechen - nur am Rande Erwähnung.

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