Nach 1945
Insgesamt wurde nach nur 1945 eine kleine Minderheit der an den Morden in Maly Trostenez Beteiligten zur Verantwortung gezogen und für ihr Tun angeklagt und verurteilt. Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass der Ort von allen großen Vernichtungsstätten in Polen und der ehemaligen Sowjetunion der am wenigsten bekannte war und ist. Anders als in Auschwitz oder Majdanek blieben kaum Überreste des ohne völlig anders strukturierten Lagers und Quellen zu dessen Geschichte erhalten, und aufgrund der Tatsache, dass es kaum Überlebende gab, entwickelte sich zunächst keinerlei Erinnerungskultur. Außerdem war hinsichtlich der dort durchgeführten Massenmorde keine Kommandostruktur erkennbar, sodass in Kombination mit dem ausgeprägten Quellenmangel sich ein Gesamtüberblick nur sehr langsam herausbildete. Allerdings wurde in westlichen Ländern bislang aber auch eher zurückhaltend über die Vorgänge in Maly Trostenez recherchiert.
Im Nachkriegsdeutschland - genauer: in der Bundesrepublik - wurden die dort und in Minsk verübten Massenmorde seit den späten 1950er-Jahren verstärkt zum Gegenstand von Ermittlungs- und Strafverfahren. Bis 2012 wurden hier zehn Prozesse gegen 30 Personen durchgeführt, in deren Rahmen fünf lebenslange und zweimal 15-jährige Freiheitsstrafen verhängt wurden, während es sieben Freisprüche gab. Außerdem sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen mehr als 40 Personen bekannt.
Am spektakulärsten und öffentlichkeitswirksamsten war dabei mit Blick auf Deutschland zweifellos der Prozess gegen den ehemaligen Minsker Gestapo-Chef Georg Heuser, der zwischen Oktober 1962 und Mai 1963 nach dreijähriger Ermittlungsarbeit vor dem Landgericht Koblenz geführt wurde und mit 15 Jahren Haft für den Angeklagten endete.
Angesichts des Umfangs und der Brutalität der dort begangenen Verbrechen muss die strafrechtliche Ahndung der Massenverbrechen von Minsk und Maly Trostenez insgesamt allerdings als gescheitert angesehen werden. Auffällig ist dabei das zumeist sehr geringe Strafmaß, dessen Unangemessenheit noch dadurch erheblich gesteigert wurde, dass die Verurteilten dann auch noch häufig vorzeitig aus der Haft entlassen wurden. Georg Heuser beispielsweise wurde bereits 1969 wieder aus der Haft entlassen.