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Organisation

Alle internen Angelegenheiten des Gettos hatte der Judenrat zu regeln, der zunächst aus sieben Abteilungen bestand. In den ersten Monaten sahen sich die darin Aktiven damit konfrontiert, dass das von Deutschen geleitete Stadtkommissariat dem Getto keinerlei Verpflegung zur Verfügung stellte. Erst ab Herbst 1941, nachdem eine deutsche Zivilverwaltung eingeführt worden war, gab es äußerst kärgliche und nie ausreichende Mittel wie Kartoffelschalen und andere Abfälle für eine Suppenküche des Gettos.

Zu dieser Zeit wurde mit dem Eintreffen der Transporte aus dem Reichsgebiet auch die Gesamtstruktur des Gettos grundlegend verändert. Es wurden zwei „Sondergettos“ eingerichtet, die ihrerseits vom ursprünglichen, mit weißrussischen Jüdinnen und Juden belegten Getto abgetrennt waren, deren genaue Lage jedoch nicht mehr rekonstruiert werden kann. Diese „Sondergettos“ selbst wiederum waren zu Beginn ihrerseits nochmals in Lager unterteilt, die nach der Herkunft der jeweiligen Insassen gebildet und benannt wurden. So setzte sich das „Sondergetto I“ aus dem „Hamburger Lager“ - in dem aber auch die aus Frankfurt Deportierten lebten - sowie dem „Lager Rheinland“ für die Jüdinnen und Juden aus Düsseldorf, Essen und Wuppertal zusammen. Das „Sondergetto II“ war in ein „Berliner“, das „Brünner“ sowie das „Wiener Lager“ unterteilt. Jedem einzelnen dieser nach Städten und Regionen benannten Lager standen jeweils eigene Leiter vor. Auch die weitere Organisationsstruktur in den Lagern der „Sondergettos“ passte sich den NS-Gewohnheiten an und wurden den Insassen mit großer Wahrscheinlichkeit von SS und Polizei aufgezwungen: Für eine bestimmte Anzahl an Häusern war offenbar jeweils ein „Blockwart“ zuständig, und in den Wohnhäusern selbst gab es „Stubenälteste“ bzw. „Hausväter“.

Anfang Februar 1942 wurden die Angehörigen des ersten Judenrats unter dem Vorwurf, mit Unterstützung eines Schutzpolizisten Post ins Reichsgebiet versandt zu haben, verhaftet und schwer gefoltert. Am 12. Februar wurde für die „Sondergettos“ dann jeglicher Postverkehr untersagt und die Insassen aufgefordert, Briefpapier, Umschläge und Briefmarken unverzüglich abzugeben. Zu etwaig nachfolgenden Judenräten der „Sondergettos“ sind praktisch keinerlei Nachweise überliefert. Nach dem Massenmord vom Juli 1942 gab es dann im gesamten Minsker Getto keine Judenräte mehr.

Zu dieser Zeit war das Getto bereits von dicken Reihen Stacheldraht umgeben. Außerdem waren Wachtürme errichtet und eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung eingerichtet worden. Jedem dort Untergebrachten wurde eine Wohnfläche von 1,5 Quadratmetern zugestanden, wobei Kinder ausdrücklich ausgenommen waren und somit formal über gar keinen Raum verfügten. Von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens galt eine Ausgangssperre. Alle arbeitsfähigen Männer des Gettos wurden zum Arbeitsdienst gemeldet.

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