Nach 1945
In den Nachkriegsjahren fanden in Polen (1946-1948) und in der Bundesrepublik (1975-1980) Prozesse gegen Mitglieder der Wachmannschaften von Majdanek statt. Insgesamt wurde dabei in den Jahren von 1944 bis 2010 gegen 190 Personen Anklage erhoben, die zur Lagermannschaft des Konzentrationslagers Majdanek gehört hatten. Die Strafen hielten sich dabei oftmals in erstaunlich anmutenden Grenzen.
Ohne Verfahren und Verurteilung entkam Hermann Florstedt, Lagerkommandant von November 1942 bis Oktober 1943. Er, der unter anderem auch die Selektionen für den Gang in die Gaskammern durchführte, lebte bis zu seinem Tod höchstwahrscheinlich unter falschem Namen in der Bundesrepublik.
Wegen der Massenexekutionen im Rahmen der Aktion „Erntefest“ wurde als Einziger der frühere SS- und Polizeiführer im Distrikt Lublin, Jakob Sporrenberg, mit der Todesstrafe belegt. Er wurde in Lublin 1950 verurteilt und am 6. Dezember 1952 in Warschau hingerichtet.
In den 1960er-Jahren wurden die Verbrechen in Majdanek endlich auch Gegenstand von Ermittlungen der deutschen Justiz. Sie mündeten im „Majdanek-Prozess“ gegen Mitglieder des ehemaligen Lagerpersonals vor dem Landgericht Düsseldorf. Die sich von 1975 bis 1981 erstreckenden Verhandlungen gelten als „letzter großer Prozess“ wegen NS-Verbrechen. Von den zunächst 17 Angeschuldigten, denen mehr als 60 Massen-, Einzel- sowie Exzesstötungen vorgeworfen wurden, wurde schließlich gegen 15 Anklage erhoben. Verurteilt wurden jedoch nur acht Personen, wobei lediglich Hermine Ryan-Braunsteiner, eine ehemalige Aufseherin und Rapportführerin im Frauenlager, wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Sieben weitere Angeklagte erhielten wegen Beihilfe zum Mord Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren, während alle übrigen freigesprochen wurden.