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Niederlande

Die Niederlande, in der damals rund 118.000 einheimische Jüdinnen und Juden lebten, wurden nach der NS-Machtübernahme zunächst ein bevorzugtes Emigrationsziel.[1] In den ersten Monaten nach dem 30. Januar wechselten nach Schätzungen in einer ersten Welle rund 15.000 deutsche Flüchtlinge die Grenze zum Nachbarland – vorwiegend getarnt als Touristen oder Durchreisende. Nicht wenige von ihnen - vor allem jüdische Auswanderer - kehrten nach dem Abebben der ersten NS-Terrorphase zunächst ins Reichsgebiet zurück. Das hatte seinen Grund auch in den Lebensbedingungen, die einen Verbleib in den Niederlanden schwierig gestalteten, die ihrerseits aus der schwierigen wirtschaftlichen Lage vor Ort resultierte, durch die unter anderem Arbeitsmöglichkeiten für Eingewanderte stark beschränkt waren.

Als sich nämlich abzeichnete, dass das Gros der Flüchtlinge das Land nicht so schnell wieder verlassen würde, wurden in den Niederlanden - wie etwa auch in Frankreich - diejenigen Stimmen lauter, die forderten, dass den Einwanderern aus Deutschland nur vorübergehend Aufnahme gewährt werden solle. Entsprechend wurden von Herbst 1933 an zuerst in Frankreich, dann in den Niederlanden und später auch in anderen Ländern Maßnahmen ergriffen, um ihnen das Bleiben zu erschweren. Ende Dezember 1934 kam der für Flüchtlinge aus Deutschland zuständige Hochkommissar des Völkerbundes in einem Bericht über fremdenfeindliche Tendenzen in den Niederlanden zu dem Ergebnis, dass dort das Gefühl vorherrsche, das Land werde seit Jahren von Ausländern überrannt, die mit ortsansässigen Arbeitsuchenden auf unfaire Art und Weise konkurrieren würden. Das niederländische Außenministerium sei den Neuankömmlingen aus Deutschland zwar durchaus wohlgesonnen, doch würden - in deutlichem Kontrast zur liberalen Tradition des Landes - dessen Wirtschafts- und Wohlfahrtsministerium einen regelrechten Krieg gegen die ausländischen Arbeitskräfte führen. Um dem eskalierenden Missverhältnis zwischen der Zahl der Flüchtlinge und der krisenbedingt schwierigen wirtschaftlichen Situation im Lande zu begegnen, wurde daher zur innenpolitischen Beruhigung Anfang 1935 ein Gesetz verabschiedet, das die Beschäftigung von Ausländern genehmigungspflichtig macht. Eine solche Bewilligung sollte künftig nur noch erteilt werden, wenn kein Einheimischer für die Besetzung freier Stellen zur Verfügung stand. Wenn eine Einreise auch ohne Visum möglich war, so war bei längerem Aufenthalt im Land aber eine polizeiliche Genehmigung erforderlich.

Die angespannte Gesamtsituation brachte es mit sich, dass die Amsterdamer Fremdenpolizei dann ab 1935 für Neuankömmlinge nur noch vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen ausstellte. Die niederländischen Polizeibehörden wurden im gleichen Jahr zudem angewiesen, Flüchtlinge aus Deutschland in Zukunft möglichst an der Einreise zu hindern. Diejenigen, die sich illegal im Land aufhielten, sollten nach Möglichkeit ebenso abgeschoben werden wie jene, die in unerwünschter Form politisch aktiv waren, was mit der sofortigen Ausweisung sanktioniert werden sollte. Auch eine finanzielle Mittellosigkeit konnte nunmehr als Grund für eine Abschiebung herangezogen werden. Eine Arbeitserlaubnis erhielten nun nur noch Angehörige bestimmter Berufe, während der Versuch von Emigranten, eigene Unternehmen zu gründen, strengen und restriktiven Regelungen unterworfen waren. Der Staat unterstützte Exilierte auch nicht durch finanzielle Beihilfen, so dass sie - neben dem Rückgriff auf eventuell vorhandene eigene Reserven - auf private Unterstützung und Hilfe angewiesen waren. Insgesamt blieben Abschiebungen nach Deutschland jedoch eher die Ausnahme, und im Jahr 1936 zeichnete sich eine leichte Verbesserung der Situation der Flüchtlinge ab.

 

Pogrom, Krieg und Besatzung

Nachdem die niederländischen Grenzen 1938 für Einwanderer geschlossen worden waren, erfolgte nach dem Pogrom ab November 1938 eine vorrübergehende, bis März 1939 währende Öffnung und ein neuerlicher massiver Zustrom, der, weil zunächst weiterhin keine Visumspflicht bestand, weitere rund 20.000 Flüchtlinge ins Land brachte. Viele von ihnen kamen nun aber auf illegale Weise über die grüne Grenze ins Land. Die weitaus meisten dieser Neuankömmlinge betrachteten die Niederlande aber als reines Transitland, von dem aus sie ihre - zumeist überseeischen - Ziele erreichen wollten. Da der größte Teil der im Reichsgebiet Verfolgten aufgrund der Eiligkeit der Ausreise für diese Zielländer jedoch keine Einreisegenehmigungen verfügten, zog sich der Aufenthalt in den Niederlanden zumeist oft ungewünscht in die Länge, wobei die ohnehin oft vagen Chancen auf eine Weiterreise dann durch den Beginn des Krieges ab September 1939 stark beeinträchtigt wurden. Aus diesem Anlass setzte der niederländische Staat aber nochmals für kurze Zeit auf eine liberale Grenzpolitik mit größerer Durchlässigkeit vor allem für jüdische Einwanderer. Danach war dann allerdings keine Einreise ohne Visum mehr möglich.

Der Kriegsbeginn gab auch in den Niederlanden den Startschuss zur Festnahme zahlreicher, vor allem der ihrem Status nach „illegalen“ Flüchtlinge, die bereits vor dem Überall der Wehrmacht am 10. Mai 1940 in Lagern interniert wurden. Traurige Berühmtheit erlangte hierbei insbesondere das Lager Westerbork. Nach der schnellen Besetzung des Landes hielten sich dort noch etwa 20.000 eingewanderte Jüdinnen und Juden Flüchtlinge auf - nahezu 14.500 deutscher Herkunft und mehr als 7.000 mit anderer Nationalität. Sehr viele von ihnen wurden Opfer des Holocaust.

Die erste Deportation aus den Niederlanden wurde am 15. Juli 1942 durchgeführt, wobei Westerbork zum Ausgangspunkt hierfür war und blieb. An diesem Tag wurden 1.135 Jüdinnen und Juden aus diesem Lager nach Auschwitz transportiert. Bis zum 18./19. November 1944 folgten 105 weitere Transporte mit insgesamt etwa 103.330 Menschen, deren Ziel überwiegend Auschwitz war. Es gab aber auch Transporte an andere Orte der Vernichtung: 19 nach Sobibór, zwölf nach Theresienstadt und acht nach Bergen-Belsen.[2] Insgesamt wurden auf diese Weise neben einem großen Teil der holländischen Jüdinnen und Juden auch rund 75 Prozent der im Land verbliebenen jüdischen Flüchtlinge deportiert. Ein Teil von ihnen, vor allem Kinder, überleben mit Hilfe der Bevölkerung versteckt.

Fußnoten

[1] Das Folgende nach Heimat und Exil, S. 51, Heim, Gesetzlosigkeit, S. 59ff. und https://kuenste-im-exil.de/KIE/Content/DE/Themen/niederlande.html (3.9.22021)

[2] Eine „Chronologie der Deportationen aus den Niederlanden“ mit allen Daten und Zahlen findet sich unter https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/chronology/viewNetherlands.xhtml (2.9.2021).

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