Menü

USA

Seit dem Jahre 1937 lösten die USA Palästina als Haupteinwanderungsland ab.[1] Dass das erst zu diesem Zeitpunkt geschah, war zum einen durch den arabischen Aufstand bedingt, der die Attraktivität von Palästina als Emigrationsziel seit 1936 erheblich beeinträchtigte, lag zum anderen aber auch in den amerikanischen Einwanderungsbestimmungen begründet. Das US-Einwanderungsgesetz sah seit 1921 für Auswanderungsländer jährliche „Quoten“ vor, mit denen für jedes der am 1. Juli beginnenden „Quotenjahre“ die Anzahl der Menschen festgelegt wurde, denen eine Einreise gestattet wurde. Seit 1924 mussten Emigranten ihr Visum vor der Abreise bei einem amerikanischen Konsulat im eigenen Land beantragen, wobei es nicht leicht war, einen Konsul von der finanziellen, politischen und moralischen Zuverlässigkeit zu überzeugen. Nach dem 1921er Statut durften jährlich insgesamt nicht mehr als 164.667 Immigranten, die auf die einzelnen Bundesstaaten verteilt wurden, in die USA einreisen.[2] Diese Quoten wurden auf die verschiedenen „Abgabeländer“ aufgeteilt, wobei die Zuteilungen sehr unterschiedlich ausfielen. Jene für Deutschland - einschließlich des im April des Jahres ins Reichsgebiet eingegliederten Österreich - lag relativ hoch und erreichte Mitte 1938 mit mehr als 27.000 einen Höchststand. Aus der im Rahmen der Quote erteilten Nummer des Einreiseantrags leitete sich dann die Wartezeit bis zu dessen Bearbeitung der der Ausreise ab.

Bis einschließlich 1936 wurde die zu diesem Zeitpunkt mit 25.957 Einwanderern verhältnismäßig hoch angesetzte deutsche Quote nur zu einem geringen Teil ausgeschöpft. Neben dem genannten Grund trug hierzu eine im September 1930 durch Präsident Hoover verfügte erhebliche Erschwerung des konsularischen Verfahrens bei, die bestimmte, dass immer dann, wenn sich im Prüfverfahren die Möglichkeit abzeichnete, dass ein Einwanderer zum Wohlfahrtsempfänger werden könnte, dessen Visumantrag abzulehnen war. Angesichts der Nachwirkungen der wirtschaftlichen Depression und hoher Arbeitslosigkeit sahen viele Amerikaner in den Flüchtlingen außerdem eine unliebsame Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt. Erst nachdem die Direktive Hoovers um die Jahreswende 1936/37 gelockert wurde, konnte die Auswanderung in die USA größere Fahrt aufnehmen. Wer allerdings nicht über ausreichend Geld und ein Empfehlungsschreiben eines amerikanischen Staatsbürgers verfügte, hatte es stets schwer, ein Visum zu erhalten. Die Hürden wurden sehr bald nochmals deutlich erhöht, denn neben dem Quotenvisum benötigte jede und jeder Interessierte für die Einreise in die USA ein sogenanntes „Affidavit“. Mit der Abgabe einer solchen Erklärung musste ein amerikanischer Staatsbürger für einen Einwanderer bürgen und sich zugleich verpflichten, diesen im Zweifelsfall auch finanziell zu unterstützen, was naturgemäß die Übernahme hoher potenzieller Verpflichtungen bedeutete. Seit Juli 1941 waren dann zwei solcher Bürgschaften mit jeweiligen genauem finanziellem Nachweisen nötig.

Über die gesamte NS-Zeit verteilt entwickelte sich die Zahl der deutschen und österreichischen Einwanderer in die USA folgendermaßen:[3]

Jahr       Personen     Quotennutzung

1933:       1.450                   5,3%
1934:       3.740                 13,7%
1935:       5.530                 20,2%
1936:       6.650                 24,3%
1937:     11.520                 42,1%
1938:     17.870                 65,3%
1939:     27.370               100,0%
1940:     26.080                 95,3%
1941:     13.050                 47,7%
1942:       4.760                 17,4%
1943:       1.290                   4,7%
1944:       1.351                 4,8%

Insgesamt fanden rund 140.000 deutsche und österreichische Jüdinnen und Juden Zuflucht in den USA, wo sie nach ihrer Einreise als künftige US-Bürger angesehen und auf Antrag in der Regel nach fünf Jahren eingebürgert wurden. Diesem Schritt war jedoch eine unerträglich lange und für die meisten Betroffenen vergebliche Wartezeit vorschaltet. Selbst 1938, im Jahr mit der vollausgeschöpften Einreisequote, standen den etwa 300.000 allein aus Deutschland gestellten Anträgen lediglich 27.370 Quotenvisa gegenüber. Erschwerend kam hinzu, dass die grundsätzlich liberale Aufnahmepraxis von Präsident Franklin D. Roosevelt innenpolitisch auf starke Widerstände stieß, so dass sich die US-Behörden bei der Vergabe von Einreisegenehmigungen in aller Regel Zurückhaltung auferlegten.

Für viele direkt Betroffene war es von erheblicher Bedeutung, das sich die Zuteilung von Quoten nicht an der aktuellen Staatsangehörigkeit, sondern am Geburtsland orientierte. Für Jüdinnen und Juden bedeutete das, dass sie nur als Deutsche, Polen oder als Angehörige anderer Staaten einen Einwanderungsantrag stellen konnten. Doch sie suchten ja nicht als Deutsche oder Polen Zuflucht in den USA, sondern gerade als Juden. Für eine solche ethnische oder religiöse Zuschreibung sahen die Einreisebestimmungen der USA jedoch keine Kontingente vor, was insbesondere für die aus Osteuropa zugewanderten Juden problematisch war.

Die USA waren alles andere als ein Land der „offenen Türen“. Zwar blieben sie gegen die auch innenpolitische spürbar werdende faschistische Versuchung weitgehend immun, waren aber in den 1930er und 1940er Jahren Fremden im Allgemeinen und Angehörigen der jüdischen Bevölkerung im Besonderen nicht gerade freundlich gesonnen, was ebenfalls - aber nicht nur - besonders für die Jüdinnen und Juden aus Mittel- und Ostmitteleuropa zumeist dramatische Folgen hatte. Chaim Weizmann, der Präsident der Zionistischen Weltorganisation, brachte das damals auf folgenden zugespitzten Punkt: Den Juden gegenüber habe sich die Welt in zwei Gruppen geteilt - in solche Staaten, die ihre Juden loswerden wollen, und in solche, die sie nicht aufzunehmen bereit seien.

Mit rund 70.000 Flüchtlingen wurde New York das Zentrum der deutsch-jüdischen Einwanderung. Hier erschien mit dem „Aufbau“ auch die wichtigste Exilzeitung. Zwei Drittel aller aus Deutschland emigrierten Wissenschaftler ließen sich in den USA nieder, wo viele von ihnen ihre akademische Karriere fortsetzen konnten.

Erhebliche Unterstützung erfuhren die Einwanderer durch die zahlreichen in den USA tätigen - jüdischen und nichtjüdischen - Hilfsorganisationen wie das American Jewish Joint Distribution Committee (Joint), die Hebrew Immigration Aid Society (HIAS) oder das American Friends Service Committee der Quäker. Spezielle Hilfsorganisationen wie das Emergency Committee in Aid of Displaced German Scholars, die American Guild for German Cultural Freedom oder die Rockefeiler Foundation unterstützten Akademiker, Künstler und Schriftsteller, das Emergency Rescue Committee verhalf 1940/41 Hunderten Jüdinnen und Juden zur Flucht aus Südfrankreich über die Pyrenäen in schließlich in die USA.

Im Juni 1941 wurden alle diplomatischen Vertretungen der USA in Deutschland und im besetzten Europa geschlossen. Seitdem war die Emigration in die Vereinigten Staaten nur noch für jene möglich, die ein amerikanisches Konsulat in Spanien, Portugal oder im unbesetzten Teil Frankreichs erreichen konnten. Der Angriff der japanischen Luftwaffe auf den US-Flottenstützpunkt Pearl Harbor im Dezember 1941 brachte die transatlantische Schifffahrt zum Erliegen. Als dann ab 1942 in begrenztem Umfang wieder Passagierschiffe aus Europa fuhren, gelang nur noch wenigen Verfolgten die Passage in die USA.

Fußnoten

[1] Vgl. zum Folgenden jüdische Emigration, S. 187ff., Heimat und Exil, S. 178, Diner, Anschluss, S. 22ff., https://kuenste-im-exil.de/KIE/Content/DE/Themen/usa.html und https://www.annefrank.org/de/anne-frank/vertiefung/die-fehlenden-moglichkeiten-zu-fluchten-judische-emigration-1933/ (30.8.2021).

[2] Hiervon waren lediglich Geistliche und Wissenschaftler ausgenommen, sofern sie eine Anstellung in den USA nachweisen konnten.

[3] Zahlen nach Herbert A. Strauss: Jewish Emigration from Germany. Nazi Policies and Jewish Responses (II); in: The Leo Baeck Institute Year Book 26/1 (1981), S 343-409, hier S. 359.

Baum wird geladen...