Austausch jüdischer Arbeitskräfte
Am 26. November 1942 teilen der Beauftragte für den Vierjahresplan und der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz den Präsidenten der Landesarbeitsämter Folgendes zum Thema „Austausch der im kriegswichtigen Arbeitseinsatz stehenden Juden mit polnischen Arbeitskräften“ mit:
Im Einvernehmen mit dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD sollen nunmehr auch die noch in Arbeit eingesetzten Juden aus dem Reichsgebiet evakuiert und durch Polen, die aus dem Generalgouvernement ausgesiedelt werden, ersetzt werden.
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD teilt (...) mit, daß voraussichtlich im Laufe des Monats November mit der Aussiedlung von Polen im Distrikt Lublin begonnen werde, um dort Raum für die Ansetzung von Volksdeutschen zu schaffen. Die im Rahmen dieser Maßnahmen auszusiedelnden Polen werden, soweit es sich bei ihnen um kriminelle und asoziale Elemente handelt, in Kz-Lagern untergebracht und zur Arbeit eingesetzt. Die übrigen Polen werden, soweit sie arbeitsfähig sind, ohne Angehörige in das Reich, insbesondere nach Berlin, abtransportiert, wo sie den Arbeitseinsatzdienststellen zum Einsatz in den Rüstungsbetrieben anstelle der abzulösenden Juden zur Verfügung gestellt werden.
Die durch den Einsatz der polnischen Arbeitskräfte freiwerdenden Juden werden Zug um Zug ausgesiedelt werden. Dabei wird zunächst auf die mit Handlangerarbeiten beschäftigten Juden zurückgegriffen werden, da ihr Austausch am leichtesten ist. Die übrigen sogenannten 'qualifizierten' jüdischen Arbeitskräfte werden den Betrieben solange belassen, bis der polnische Ersatz durch eine von Fall zu Fall zu bestimmende Anlernzeit mit den Arbeitsvorgängen hinreichend vertraut gemacht worden ist. Hierdurch wird sichergestellt werden, daß Produktionsausfälle in den einzelnen Betrieben auf das äußerste Maß beschränkt bleiben.