Erlass des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung
Gemäß einem Erlass des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung vom 7. März 1941 sollen alle arbeitsfähigen Juden "beschleunigt zum Arbeitseinsatz gebracht" werden. Aufgrund dieses Erlasses werden Juden unter erschwerenden und diskriminierenden Bedingungen (gruppenweiser Einsatz, getrennt von der übrigen Bevölkerung; Unterbringung in Lagern, um Kontakte zu minimieren) zur Zwangsarbeit herangezogen.