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Chronik und Quellen
1944
Oktober 1944

Geschlossener Arbeitseinsatz von „Mischlingen“

Die Gestapo Stuttgart übermittelt am 7. Oktober 1944 die Weisung Himmlers zum geschlossenen Arbeitseinsatz aller „Mischlinge“ und „jüdisch Versippten:

Betr.: Erfassung aller jüdischen Mischlinge I. Grades und jüdisch Versippten zum geschlossenen Arbeitseinsatz
Vorg.: Ohne
Anlg.: 0

Der R- F. SS hat angeordnet, die männlichen einsatzfähigen jüdischen Mischlinge I. Grades und jüdisch Versippten nunmehr ausnahmslos binnen 3 Tagen aus den Betrieben herauszuziehen und der OT. zum geschlossenen Arbeitseinsatz in Baubataillonen zu übergeben.

Zur Durchführung dieses Befehls ersuche ich auf Weisung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD,

1.) alle männlichen jüdischen Mischlinge I. Grades und jüdisch Versippten ausnahmslos (bisher zugebilligte Ausnahmen werden hiermit ausdrücklich rückgängig gemacht) in engster Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern unverzüglich zu erfassen und unter Angabe der genauen Personalien, des bisher ausgeübten Berufes und des bisherigen Arbeitsplatzes mir mitzuteilen.

a) Unter jüdisch Versippten sind auch solche Personen zu verstehen, die mit jüdischen Mischlingen I. Grades verheiratet sind.
b) Einsprüche von Betrieben und Firmen werden nicht anerkannt. In Zweifelsfällen ist meine Entscheidung einzuholen.

Termin 10. Okt. 1944

2.) Die Einsatzpflichtigen sind über ihren bevorstehenden geschlossenen Arbeitseinsatz in Baubataillonen der OT. zu verständigen. Sie haben bereitzuhalten:

a) Arbeitskleidung und festes Schuhwerk,
b) 1-2 Wolldecken,
c) etwa verfügbares Handwerkszeug (Säge, Beile, Spaten, Hacken usw.).

Nach Eingang meiner weiteren Verfügung sind die Einsatzpflichtigen von dort unverzüglich an die angegebenen Baustellen in Marsch zu setzen.

3.) Aus dem geschlossenen Arbeitseinsatz in den OT.-Baubataillonen sind lediglich ausgenommen Einsatzpflichtige, deren körperliche Ungeeignetheit unter Anlegung eines strengen Maßstabes vom Amtsarzt bestätigt wird. Die amtsärztlichen Zeugnisse sind mir einzureichen. Die für den geschlossenen Einsatz bei der OT. nicht in Frage kommenden Einsatzpflichtigen sowie alle weiblichen Mischlinge ersten Grades und jüdisch Versippten (siehe zu 1 a) sind ebenfalls möglichst innerhalb ihres Wohnungsbereichs in geschlossenen Gruppen zu körperlichen Arbeiten in Betrieben ohne kriegsentscheidende Geheimfertigungen, also in ungeschützten Betrieben, heranzuziehen. Zu diesem Zweck sind örtlich entsprechende Vorbereitungen zu treffen.

Über das Veranlasste bitte ich mir bis zum 11. d. Mts. zu berichten.

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