Deportation ehemaliger Mischehen-Partner
Die Gestapo Schwerin teilt dem Polizeipräsidenten in Rostock am 3. Juli 1944 mit, dass jüdische Partner aus nicht mehr existierenden „Mischehen“ deportiert werden:
Betrifft: Erweiterung des für die Wohnsitzverlegung nach Theresienstadt bestimmten jüdischen Personenkreises
Vorgang Ohne
Es ist angeordnet worden, daß die jüdischen Ehegatten aus nicht mehr bestehenden deutsch-jüdischen Mischehen, die vom Kennzeichnungszwang befreit sind, in die Maßnahmen zur Wohnsitzverlegung von Juden nach Theresienstadt einzubeziehen sind.
Ich bitte daher um sofortige Mitteilung, wenn der deutschblütige Teil einer deutschjüdischen Mischehe gestorben ist.
Das Reichssicherheitshauptamt hat mit Erlaß vom 18.3.1944 - IV 64a - 2537/42-868 auf Grund ihres hohen Alters bis auf weiteres von der Wohnsitzverlegung der nachstehenden Jüdinnen nach Theresienstadt abgesehen:
1.) Ida Sara Böckenhagen geborene Röder, geboren 20.2.1860 in Loitz/Pom[mern], wohnhaft Rostock, Graf-Schack-Straße 1,
2.) Anna Sara Dretzke geborene Bragenheim, geboren 14.12.1874 in Schwerin, wohnhaft Rostock, Strandstraße 86,
3.) Margarete Sara Harpert geborene Levy, geboren 25.7.1887 in Hamburg, wohnhaft Rostock, Laurembergstraße 44,
4.) Johanna Sara Peters geborene Cohn, geboren 28.10.1868 in Bonn, wohnhaft Rostock, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 7,
5.) Lucie Sara Lorenz geborene Siegmann, geboren 5.2.1871 in Berlin, wohnhaft Schwerin, Gr. Moor 54,
6.) Ernestine Sara Grewatta geborene Moses, geboren 10.1.1854 in Gr. Lubz, wohnhaft Neustrelitz, Fürstenberger Straße 49.
Das Reichssicherheitshauptamt hat mit Erlaß vom 1.4.1944 - IV A 4 b im Hinblick auf das noch unter 14 Jahre alte Kind der Jüdin Marta Sara Nechels geborene Ehrenbaum, geboren 19.8.1904 in Hamburg, wohnhaft Wismar, auch diese zunächst von der Wohnsitzverlegung nach Theresienstadt ausgenommen.