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Chronik und Quellen
1943
Dezember 1943

Anordnung zur Deportation nach Theresienstadt

Der Leiter der Gestapo Heinrich Müller ordnet am 18. Dezember 1943 an, jüdische Ehepartner aus nicht mehr existenten „Mischehen“ nach Theresienstadt zu deportieren:

Betrifft: Erweiterung des für die Wohnsitzverlegung nach Theresienstadt bestimmten jüdischen Personenkreises
Bezug: Ohne

Der Reichsführer SS hat auf Vorschlag angeordnet, die jüdischen Ehegatten aus nicht mehr bestehenden deutsch-jüdischen Mischehen, die vom Kennzeichnungszwang befreit sind, in die Maßnahmen zur Wohnsitzverlegung von Juden nach Theresienstadt einzubeziehen. Ausgenommen bleiben zunächst die jüdischen Ehegatten,

a) deren Söhne gefallen sind oder
b) wo mit Rücksicht auf vorhandene Kinder zu erwarten ist, daß dadurch eine gewisse Unruhe hervorgerufen werden würde.

Das Erforderliche unter Zugrundelegung der Richtlinien zur technischen Durchführung der Wohnsitzverlegung der Juden nach Theresienstadt vom 20.2.1943 - IV B4a 2537/42 -, die bis auf die genannte Erweiterung des Personenkreises unverändert bleiben, ist in der Zeit vom 5. Januar bis 10. Januar 1944 durchzuführen. Bei der schlagartig durchzuführenden Wohnsitzverlegung dieser Juden bitte ich dafür Sorge zu tragen, daß ihnen keine Gelegenheit zum Untertauchen gegeben wird.

In Zweifelsfällen ist hinsichtlich einer eventuellen Zurückstellung wegen vorhandener Kinder die Entscheidung des Reichssicherheitshauptamtes einzuholen.

Abschlußbericht ist vorzulegen.

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