Unterstützung für Mischehepartner
Ein Vertreter der Reichsvereinigung der Juden in Hamburg hält am 21. August 1943 seine in Berlin erzielten Verhandlungsergebnisse über Unterstützungsleistungen an ausgebombte „Mischehepartner“ fest:
I. Verhandlungen mit Dr. Lustig.
1. Die Reichsvereinigung besteht weiter.
2. Die Vertrauensleute erhalten Ausweise.
3- Der Berliner Vertrauensmann hat zu verhandeln a) mit Gestapo, b) mit dem Reichssicherheitshauptamt.
4. Rundschreiben Nr. 1 ist an den Hamburger Vertrauensmann abgeschickt worden. (Inzwischen eingetroffen)
5. Das Hamburger jüdische Krankenhaus bleibt als solches bestehen. Nur die Siechen sind nach Berlin zu überführen.
6. Zuzug von Juden nach Berlin unterliegt der Genehmigung durch die Gauleitung.
7. Es wird festgestellt, dass laut R. G. Bl. vom 23.VII.1941, Nr. 80, S. 437. nur die zum Tragen des Kennzeichens verpflichteten Juden keine Entschädigung] für Schäden durch den Krieg erhalten. Alle übrigen Mischehepartner bekommen die gleiche Entschädigung wie die Arier. Sie müssen also durch die Sonderdienststelle auch in der sonst üblichen Weise auf den Betreuungsschein hin Bezugsscheine erhalten. Es ist aber nichts dagegen einzuwenden, daß bei den Mischehen, deren Haushaltungsvorstand Jude ist, die Ausstellung der notwendigen Betreuungskarten durch das Büro der Reichsvereinigung vorgenommen wird, um die arischen Dienststellen zu entlasten. Wird für Träger des Kennzeichens Kleidung etc. von der Reichskleiderkammer benötigt, so werden Bezugsscheine mit der Aufschrift: „Nur gültig für die Kleiderkammer der RV“ [ausgegeben]. Auf diese Scheine hin können von der Kleiderkammer neue Sachen eingekauft werden, bei denen die Körpermaße angegeben werden sollen, da hierbei darauf Rücksicht genommen werden kann, was bei getragenen Sachen natürlich nicht in dem Maße der Fall ist. Die den nicht zum Tragen des Kennzeichens verpflichteten Juden, ihren arischen Ehefrauen und den Mischlingskindern ausgezahlten Beträge müssen von der Sozialverwaltung zurückgezahlt werden. Diese genannten Summen können nur als Vorlage gelten. An Sternträger gezahlte Beträge gehen zu Lasten des beschlagnahmten Vermögens der Reichsvereinigung. Es ist für diese zwei Kategorien getrennte Abrechnung an die Berliner Reichsvereinigung zu leisten. Es wird vom Hamburger Vertrauensmann eine Liste überreicht, die die benötigten Kleidungsstücke enthält. Ferner wird Abrechnung verlangt über die Verwendung der bereits zur Verfügung gestellten 3000 RM.
II. Verhandlung mit Herrn Kurzbach vom Oberfinanzpräsidium.
Es ergeben sich die gleichen Gesichtspunkte wie oben. Die vorher erwähnte Liste benötigter Kleidungsstücke wird entgegengenommen.
III. Verhandlung mit den Vertretern der Reichsvereinigung.
1. Es wird Bericht angefordert zu jedem Monatsende a) über laufende Unterstützungen, b) über einmalige Unterstützung, c) über Beihilfe in Form von Ersatz von Arzt- & Apothekerkosten.
2. Bericht über die Auszahlung von Beträgen an Bombengeschädigte, und zwar getrennt nach rückzahlbaren und nicht durch den Staat rückzahlbaren Beträgen.
3. Es sollen die Richtsätze über die allgemeine Höhe der Unterstützung mitgeteilt werden.
4. Die H-Verträge6 sollen durch Herrn Heinemann7 - Hamburg so weit bearbeitet werden, daß die Abwicklung von Berlin aus erfolgen kann.
5. Eine Zusammenstellung der bisher erlassenen Judenverordnungen wird der Hamburger Reichsvereinigung zugesandt werden.
6. Es soll berichtet werden über die Art der Abmachungen mit der Hamburger Sozialverwaltung über die Rückzahlung der unter I, 7 genannten an Bombengeschädigte ausgezahlten Beträge.