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Chronik und Quellen
1943
Juli 1943

Bezahlung für Internierung

Am 3. Juli 1943 hält die Reichsvereinigung in einer Notiz fest, wie viel Juden im Berliner Sammellager Große Hamburger Straße für ihren Aufenthalt bezahlen sollen:

Betr. Kassenwesen Sammellager Gr. Hamburger Str.

1. Rücksprache bei Herrn Dobberke:

Die allgemeine Verfügung über Regelung des Zahlungsverkehrs vom 1.7.43 wird vorgelegt. Nach Kenntnisnahme ersucht Herr Dobberke wegen der praktischen Durchführung mit Herrn Reschke das Notwendige zu besprechen.

2. Rücksprache mit Herrn Reschke:

Einnahmen

Gemäß behördlicher Weisung sollen von jeder im Sammellager eingelieferten Person bis RM 250,- pro Monat für Unterbringung und Verpflegung gefordert werden. Die Einziehung dieses Betrages erfolgt nach Einlieferung ins Sammellager. Über einen eingezahlten Betrag ist Quittung zu erteilen. Unterschriftsberechtigt sind gemeinsam die Herren Reschke und Franz Meyer. Für die Ausstellung der Quittungen werden die von der Kasse der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland ebenfalls benutzten, laufend nummerierten Quittungsblocks verwendet. Die einkommenden Beträge sind außerdem in einem Durchschreibebuch, unter Angabe der Quittungsnummer des Einzahlers und des Betrages, zu vermerken.

Für Überweisungen vom Bankkonto sind vorgeschriebene Formulare zur Ausstellung eines Bankauftrages bereitzuhalten. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß der Bankauftrag umgehend dem betreffenden Bankhaus zugestellt wird.

Die eingegangenen Beträge sind spätestens bis zum 10., 20. und Letzten eines jeden Monats abzurechnen und bei der Kasse in der Iranischen Straße einzuzahlen.

Über die auf den Einnahme-Konto Verpflegungsgelder Sammellager Große Hamburger Str. eingegangenen Beträge sind dem Sammellager Gutschriftanzeigen zu erstatten. Ausgaben

Die Auffüllkasse des Sammellagers ist verausgabt; Abrechnung der Buchhaltung bereits erteilt. Für die laufenden kleinen Ausgaben und für solche Ausgaben, deren umgehende Bezahlung zweckmäßig erscheint, wird eine neue Auffüllkasse im Betrage von RM 250,-eingerichtet. Die Ausgabenbelege sind, wie bisher, nach Nummern geordnet zu sammeln. Die Ausgaben, wie die Einnahmen, sind in einem Durchschreibebuch zu vermerken. Der Betrag für die Auffüllung der Kasse ist, unter Vorlage der Abrechnung, jeweils so rechtzeitig anzufordern, daß die Mittel für die notwendigen Zahlungen in dem Sammellager jederzeit zur Verfügung stehen. Alle übrigen Ausgaben sollen von der Kasse Iranische Str. bezahlt werden. Das Verfahren ist in der Verfügung über die Regelung des Zahlungsverkehrs festgelegt.

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