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Chronik und Quellen
1941
Juli 1941

Versteigerung jüdischen Umzugsgutes

Am 8. Juli 1941 teilt der Reichsfinanzminister per Rundanweisung Folgendes zum Thema „Versteigerung von Umzugsgut jüdischer Auswanderer“ mit:

Auf Grund einer Anweisung des Reichsführers SS und des Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern können die Staatspolizei(leit)stellen sichergestellte Gegenstände von Juden, gegen die ein Ausbürgerungsverfahren schwebt, bereits vor erfolgter Ausbürgerung versteigern. (…)

Nach den staatspolizeilichen Ermittlungen lagern im Zollinland bei den Spediteuren noch beträchtliche Mengen von Umzugsgütern bereits ausgewanderter Juden. Diese Umzugsgüter befinden sich teilweise unter Zollverschluß und können ohne Zustimmung der Zollverwaltung nicht versteigert werden. Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei hat deshalb gebeten, die Hauptzollämter anzuweisen, derartige unter Zollverschluß lagernde Güter den Staatspolizei(leit)stellen auf Antrag zur Durchführung der Versteigerung freizugeben.

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