Modifizierung des Umgangs mit Flüchtigen und ihren Helfern
Am 27. Juli 1939 hebt das Gestapa alte Erlasse auf und ersetzt sie durch folgenden neuen, den sie den Stattspolizei(leit)stellen zukommen lässt:
Betr.: Illegale Auswanderung von Juden.
Mit Erlassen v. 23.12.38 (...) und v. 15.3.1939 (...) sind einzelne Stapoleit- und Stellen angewiesen worden, alle Versuche der illegalen Judenauswanderung beschleunigt und endgültig zu unterbinden und die Betreffenden festzunehmen und in ein Kl. zu überführen. - Mit dem Erlaß v. 15.3.39 gleiches Aktenz. war außerdem angeordnet worden, daß auch diejenigen Personen in Schutzhaft zu nehmen und in ein Kl. zu überführen sind, die Juden beim Verlassen des Reichsgebiets um eines persönlichen Vorteils willen behilflich sind. - Die vorbezeichneten Erlasse werden hiermit aufgehoben. - Um jedoch irgendwelche Versuche der illegalen Judenauswanderung auch fernerhin zu unterbinden, ersuche ich, in Zukunft alle Juden, die ohne die vorgeschriebenen Ausreisepapiere die Grenze überschreiten wollen, vorläufig festzunehmen und - wie in allen übrigen Fällen - Schutzhaftanträge hier zu stellen. - Bevor jedoch die Überführung in ein Kl. beantragt wird, ist die für den letzten Wohnsitz des Betreffenden zuständige Stapostelle umgehend in Kenntnis zu setzen und um Nachprüfung zu ersuchen, ob von dieser oder einer anderen beteiligten Stelle Bedenken gegen die Auswanderung erhoben werden. Sofern in der Zwischenzeit die ordnungsmäßigen Auswanderungspapiere beigebracht sind, ist meine Entscheidung einzuholen. Falls diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, sind die Vorgänge an die für den Wohnsitz zuständige Stapostelle abzugeben mit dem Ersuchen, bis zur ordnungsmäßigen Auswanderung die Überführung in ein Kl. zu beantragen. - Die Schutz-häftlinge können bis zur Entscheidung über die Überführung bei der festnehmenden Dienststelle verbleiben. Es ist jedoch durch FS. zu berichten, an welche Stelle die Vorgänge abgegeben worden sind. - Gegen andere Personen, die Juden beim illegalen Verlassen des Reichsgebiets um eines persönlichen Vorteils willen behilflich sind, ist unbeschadet der strafrechtlichen Verfolgung Schutzhaft usw. Überführung in ein Kl. -wie in allen anderen Fällen - zu beantragen.