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Chronik und Quellen
1939
Januar 1939

Entlassung jüdischer Häftlinge angeordnet

Am 31. Januar 1939 verschickt das Berliner Gestapo folgenden Runderlass an alle Staatspolizei(leit)stellen:

Betrifft: Entlassung von jüdischen Schutzhäftlingen

Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei hat entschieden,

1) daß jüdische Rassenschänder ebenfalls aus der Schutzhaft entlassen werden können, wenn sie sonst in politischer und krimineller Hinsicht nicht in Erscheinung getreten sind und auswandern wollen. (...)

3) Jüdische Schutzhäftlinge können grundsätzlich, wenn sie im Besitze von Auswanderungspapieren für andere europäische Staaten - also nicht nur nach Übersee - sind, entlassen werden.

4) Die mündliche Androhung der lebenslänglichen Überführung in ein Konzentrationslager, falls der Betreffende, der zum Zwecke der Auswanderung aus der Schutzhaft entlassen worden ist, später unerlaubt zurückkehrt, hat weiterhin in jedem Falle zu erfolgen.

Ich gebe von dieser Anordnung des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei Kenntnis und ersuche, die Schutzhaftvorgänge entsprechend zu überprüfen und sofern die vollständigen Unterlagen zur Auswanderung beigebracht worden sind, unter Beiziehung der Lagerbeurteilung im Einzelfalle zu berichten.

Soweit es sich bei den Häftlingen um frühere kommunistische Funktionäre, insbesondere um führende Intellektuelle handelt, deren Entlassung auch zum Zwecke der Auswanderung nicht angängig erscheint, bitte ich, dies in den Berichten unter Anführung der Bedenken, die einer Entlassung zwecks Auswanderung entgegenstehen, besonders hervorzuheben.

Die unter 4 aufgeführte mündliche Androhung ist wie bisher bereits in Einzelfällen angeordnet, auch ohne besondere Weisung weiterhin vorzunehmen.

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