Die SD-Hauptaußenstelle Bielefeld berichtet:
Der SD teilt am 31. März 1942 in einem Bericht aus Bielefeld zum Thema „Geschäftsverkaufszeiten für Juden“ mit:
Durch polizeiliche Verordnung vom 20.11.1941 hat der Regierungspräsident des Regierungsbezirkes die Verkaufszeit für Juden auf die Zeit von 11 Uhr vormittags bis 16.30 Uhr nachmittags festgesetzt um eine einheitliche Regelung im Reg. Bezirk zu schaffen. Während der strengen und langanhaltenden Kälte hat diese Verordnung manchen Hausfrauen zu Äußerungen Grund gegeben, über die im Lagebericht vom 3.2.1942 berichtet worden ist. Nachdem jetzt offenes Wetter eingetreten ist und diese Regelung der Verkaufszeit sich allgemein eingespielt hat, erkennt man, daß die Festsetzung der Verkaufszeit im Interesse der deutschen Volksgenossen lag.
Die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung vollzieht sich an vielen Orten des Regierungsbezirkes zum großen Teil auf Wochenmärkten, auf denen die Bestände in den ersten Morgenstunden ausverkauft werden. Auch soweit die Bevölkerung sich in Ladengeschäften mit Lebensmitteln versorgt, werden diese Einzelhandelsgeschäfte allgemein in den Morgenstunden mit Waren beliefert und haben bis 11 Uhr vormittags meist ausverkauft. In den späten Nachmittagsstunden pflegt allgemein die berufstätige Bevölkerung einzukaufen, sodaß um diese Zeit stets eine Überfüllung der Läden eintritt.
So boten sich daher von selbst die Mittagsstunden als die für den Einkauf der Juden in Frage kommende Zeit an. Die Richtigkeit dieser Verkaufsregelung ergibt sich auch daraus, daß bereits mehrere Jüdinnen wegen Einkaufens vor 11 Uhr vormittags bestraft werden mußten.
Da infolge der Abtransporte in die Ostgebiete sich die Zahl der Juden stark vermindert hat, beabsichtigt der Regierungspräsident jetzt, die Einkaufszeit für die Juden zu verkürzen. Es soll bei dieser Neuregelung versucht werden zu vermeiden, daß während der verkürzten Einkaufszeit ein allzu zahlreiches Auftreten von Davidsternträgern4 in Geschäften und auf Märkten unliebsames Aufsehen erregt.