„Meldungen aus dem Reich“
Der Sicherheitsdienst der SS berichtet am 29. Januar 1942 Folgendes über das Thema „Geschäftsverkaufszeiten für Juden“:
Nach einer Meldung aus dem Regierungsbezirk Minden war es dort den Juden bisher vorgeschrieben, ihre Einkäufe in den Ladengeschäften von 8 bis 9 Uhr vormittags zu erledigen. Nach einer neuerlichen Verfügung des Regierungspräsidenten in Minden ist den Juden nunmehr der Einkauf in der Zeit von 11 bis 16.30 Uhr gestattet.
Nach übereinstimmenden Äußerungen aus allen Kreisen der Bevölkerung habe diese Maßnahme scharfe Ablehnung und Entrüstung hervorgerufen. Es werde von niemand verstanden, warum der Regierungspräsident in Minden den Juden Vergünstigungen einräume. Wenn die deutschen Hausfrauen nicht mit den Juden im Geschäft zusammenstehen wollten, müßten sie entweder morgens früh oder abends einkaufen - und das seien jetzt die kältesten Stunden am Tage - während die Judenweiber in den erträglicheren Mittags- und Frühnachmittagsstunden einkaufen könnten. Man habe zwar auch vor der neuen Regelung gewisse Bedenken gehabt, da die Juden als erste in den Läden gewesen wären und Mangelwaren hätten kaufen können, die für die deutschen Käufer sodann ausgefallen wären, aber das sei gegen die jetzige Regelung das kleinere Übel gewesen, dem die Haltung des Kaufmanns hätte steuern können.
Nach der Meldung habe die neue Regelung ihre Wirkung bei den Juden nicht verfehlt, denn deren bisherige Frechheit und Anmaßung habe sich sprunghaft gesteigert und die Klagen über das Verhalten auch seitens der Verkäufer und Verkäuferinnen steigerten sich.