Bericht aus Augsburg
Am 12. Januar 1942 erstattet der Regierungspräsident Schwaben aus Augsburg seinen monatlichen „Lagebericht“:
In Augsburg wurde durch Anordnung des Oberbürgermeisters die Einkaufszeit von Juden auf die jeweils erste Verkaufsstunde des Tages festgesetzt; der Besuch des Stadtmarkts wurde ihnen verboten. Der Oberbürgermeister berichtet hiezu, daß diese Regelung von der Bevölkerung begrüßt wurde. Es konnte aber bereits festgestellt werden, daß nun nichtjüdische Personen für die Juden auf dem Wochenmarkt einkaufen, wo die Juden auch schon bisher bei den Wochenmarkt-Fieranten1 ''eingeschrieben'' waren. Der Oberbürgermeister glaubt, daß man sich mit dieser Tatsache solange abfinden müsse, als nicht eigene Einkaufsgelegenheiten für Juden bestehen.