Bericht aus Magdeburg
Die Stapoleitstelle Magdeburg berichtet am 25. November 1941 über den „Besuch von Kulturveranstaltungen durch Juden“:
Den Juden ist der Besuch von deutschen Kulturveranstaltungen durch eine Anordnung des Präsidenten der Reichskulturkammer vom 12.11.1938 verboten. Diese Anordnung enthält leider keine Strafbestimmung, so daß eine Bestrafung von zuwiderhandelnden Juden nicht möglich ist.
In der Stadt Magdeburg sind für die Juden nur die drei führenden Lichtspieltheater: Deulig-Palast, Füli, Kammerlichtspiele verboten. Wie die Praxis gezeigt hat, sind die Juden über diese Tatsache wohl unterrichtet. Ihrer frechen Art entsprechend, besuchen sie daher nach wie vor Veranstaltungen der Kinos, die ihnen bisher nicht ausdrücklich verboten sind. Es ist daher dringend notwendig, daß ehestens dieser unhaltbare Zustand beseitigt wird. Es ist nämlich damit zu rechnen, daß die arische Bevölkerung in begreiflicher Erbitterung zu Selbsthilfemaßnahmen greift. Ich bitte daher nochmals um eheste Erlassung der in Bearbeitung stehenden Verordnung des Herrn Oberpräsidenten