Die SD-Hauptaußenstelle Bielefeld berichtet:
Der SD teilt am 13. September 1941 im Rahmen seiner „Lageberichterstattung“ aus Bielefeld mit:
III B 3 (Rasse)
Stimmungsmäßige günstige Aufnahme der Polizeiverordnung wonach Juden verpflichtet sind ab 19. September 1941 in der Öffentlichkeit ein Kennzeichen zu tragen
Es ist nicht übertrieben, wenn behauptet wird, daß die erwähnte Polizeiverordnung in allen Schichten der Bevölkerung eine wahre Genugtuung hervorgerufen hat. Diese Verordnung bildet am Samstag und Sonntag das Gesprächsthema der Bevölkerung. Immer wieder kann man hören, daß nun endlich den Juden innerhalb Deutschlands jede Möglichkeit sich zu tarnen, genommen wird. Allgemein hebt man hervor, daß erst durch diese Polizeiverordnung alle, die Juden einschränkende Maßnahmen, wie Kino-, Gaststätten- und Wochenmarktverbot, ihre volle Wirksamkeit erhalten hätten. Vielfach wird verlangt, daß man nun auch die Juden von der Benutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel wie Autobusse und Straßenbahnen ausschließen müsse. Allgemein hofft man, daß nun bald auch der letzte Jude das deutsche Vaterland verlassen würde.