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Chronik und Quellen
1938
November 1938

Bericht aus Bad Oeynhausen

Am 17. November 1938 berichtet der Bürgermeister von Bad Oeynhausen Folgendes:

Gemäß Verfügung vom 15. November 1938 II P 332 berichte ich zur Rundverfügung Nr. 224/38 der Geheimen Staatspolizei , Staatspolizeistelle in Bielefeld, vom 14. November 1938 folgendes:

1.) keine.

Zu 2.) In der Stadt Bad-Oyenhausen ist lediglich das einzige jüdische Geschäft (Korsettgeschäft) zerstört worden. Die Schaufenster wurden eingeschlagen und die noch vorhandene Ware ist aus dem Geschäft herausgeholt und auf der Straße verbrannt worden. Der entstandene Schaden einschließlich der Schaufensterscheiben beträgt ca. RM 3.750.

Zu 3.) Arbeiter und Angestellte sind durch die Zerstörung nicht arbeitslos geworden, weil das Geschäft von der jüdischen Inhaberin, Frau Gertrud Küstermann, allein betrieben wurde.

Zu 4.) Das betr. Ladenlokal ist bereits an einen arischen Geschäftsinhaber vermietet worden. Die Fortführung durch einen Juden kommt nicht in Frage.

Zu 5.) Privathäuser sind weder abgebrannt noch zerstört.

Zu 6.) Wohnungen von Juden wurden ebenfalls weder zerstört noch beschädigt.

Zu 7.) Bei der Aktion sind Menschen nicht ums Leben gekommen, auch nicht verletzt oder mißhandelt.

Zu 8.) Kriminelle Straftaten, z.B. Diebstähle, Plünderungen und Erpressungen sind bei der Aktion nicht erfolgt.

Zu 9.) Waffen im Sinne des Strafgesetzes wurden bei Juden nicht gefunden.

Zu 10.) Archiv-Material wurde nicht sichergestellt.

Zu 11.) Bargeld, Bankguthaben, Wertgegenstände oder sonstige Sachen wurden ebenfalls nicht sichergestellt.

Zu 12.) Die Waren einschl. der Schaufensterscheiben sind versichert mit RM 3.775. Der Schaden ist durch Versicherung gedeckt. Ansprüche sind bereits bei der Albingia Bielefeld, in der oben genannten Höhe gestellt.

Zu 13.) Familienangehörige von festgenommenen Juden befinden sich nicht in einer Notlage.

Zu 14.) Die Aktion ist in der Bevölkerung in verständlicher Weise aufgenommen. Abfällige Äußerungen sind nirgends gefallen.

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