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Chronik und Quellen
1938
November 1938

„Lösung der Judenfrage“

Das SD-Hauptamt (II 1) in Berlin berichtet am 1. November 1938 in einem „Auszug aus der Jahresübersicht der Zentralabteilung II 1“:

Judentum

Die Lösung der Judenfrage im Reichsgebiet wurde durch den Erlaß einer großen Anzahl von Verordnungen und Gesetzen unterstützt, die einmal darauf hinzielten, den Juden aus den Berufen auszuschließen, z. A. die hierdurch bewirkte erhöhte Straffälligkeit zu unterbinden. Durch Gesetz bzw. Verordnung erfolgte der Ausschluß der Juden aus folgenden Berufen:

Versteigerungsgewerbe
Bewachungsgewerbe
Gewerbliche Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse oder persönliche Angelegenheiten
Handel mit Grundstücken
Gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilienverträge und Darlehen
Gewerbsmäßige Heiratsvermittlung und Fremdenführergewerbe
Wandergewerbe
Ärzteberuf
Betätigung als Rechtsanwalt .

Die Verordnung gegen die Unterstützung zur Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe vom 22.4.38 diente zur Beseitigung der Mißstände in der Vertretung jüdischer Firmen durch Arier ; die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26.4.38 sichert die Feststellung des jüdischen Kapitals.

Um eine Tarnung jüdischer Personen durch Annahme nichtjüdischer Namen zu verhindern, wurde am 5.1.38 das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen erlassen. Eine Ergänzung erfuhr diese Regelung durch einen Erlaß des Reichsministerium des Innern, der bestimmt, daß Juden mit Wirkung vom 1.1.39 die zusätzlichen Vornamen Israel bzw. Sarah zu führen haben, vorausgesetzt, daß sie nicht bereits einen rein jüdischen Vornamen tragen.

Der Paßerlaß vom 7.10.38 schließlich entzog den Juden die Inlandspässe; die auf Grund der Bestimmung vom 16.9.37 erteilten Auslandspässe werden durch ein ''J'' gekennzeichnet.

Die Organisationsform des Judentums im alten Reichsgebiet erfuhr eine grundsätzliche Veränderung durch das Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusgemeinden vom 25.3.38. Darin wird bestimmt, daß die Reichsvertretung der Juden in Deutschland , sowie die ihr zukünftig unterstellten Kultusvereinigungen (früher Gemeinden), als Vereine einzutragen sind und den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts unterliegen.

Auf hiesigen Antrag erfolgte die Auflösung der Staatszionistischen Vereinigung wegen ihrer Verbindung zu stark deutschfeindlichen jüdischen Organisationen des Auslandes.

Durch Erlaß des Hauptamtes Sicherheitspolizei wurde ein Ausweisungsbefehl gegen Juden polnischer Staatsangehörigkeit ausgesprochen, der zu erheblichen Komplikationen mit der polnischen Regierung geführt hat.

Auf Veranlassung des SD wurde eine Säuberung jüdischer Organisationen von Funktionären ausländischer Staatsangehörigkeit durchgeführt, um die Bildung eines deutsch-feindlichen Nachrichtendienstes zu verhindern.

In Zusammenarbeit mit der Geheimen Staatspolizei erfolgte laufend eine Auflösung und Zusammenlegung jüdischer Organisationen.

Die Einstellung der Bevölkerung zur Judenfrage zeigte sich in den besonders in den letzten Monaten sehr zahlreichen Einzelaktionen , die zumeist eine Förderung durch die örtlichen Parteiorganisationen erfuhren.

 

Zusatz zu I 2: Judentum

Auf Veranlassung des SD erfolgte in der Ostmark die Auflösung sämtlicher jüdischer Organisationen assimilatorischen Charakters, sowie die Zentralisierung aller übrigen Organisationen. Diese blieben nur insoweit bestehen, als sie in finanzieller oder organisatorischer Hinsicht an der Auswanderung mitwirken können.

Um einen Eingriff der jüdischen Organisationen in die Tätigkeit des Judentums in der Ostmark zu verhindern, wurde der organisatorische Neuaufbau getrennt vom alten Reichsgebiet vorgenommen. Durch die Schaffung der Zentralstelle für jüdische Auswanderung wurde die gesamte Auswanderungsarbeit in der Ostmark in der Hand des SD vereinigt.

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