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Chronik und Quellen
1938
Februar 1938

Bericht aus Karlsruhe

Am 16. Februar 1938 berichtet der Karlsruher Generalstaatsanwalt für die Monate Dezember 1937 und Januar 1938:

Die Verfahren wegen Rassenschande haben im Oberlandesgerichtsbezirk offensichtlich abgenommen. Um die Abnahme der Rassenschande mit Sicherheit feststellen zu können, habe ich die mir unterstellten Staatsanwaltschaften angewiesen, in ihren Lageberichten namentlich für die Straftaten nach dem Blutschutzgesetz wie auch für die politischen Straftaten Angaben über die Tatzeit zu machen. Die Oberstaatsanwälte in Konstanz, Waldshut, Mosbach und Offenburg berichten keine neuen Verfahren wegen Rassenschande. Bei der Staatsanwaltschaft Freiburg ist in der Berichtszeit nur ein Verfahren wegen Rassenschande anhängig geworden. Es handelt sich um das Verfahren gegen den staatenlosen jüdischen Händler [N.N.a], der noch im Mai und Juni 1937 mit der Weißnäherin [N.N.b] Rassenschan Weißnäherin [N.N.b] Rassenschan Urteil der Großen Strafkammer Freiburg vom 10. Februar 1938 zu zwei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus abzüglich zwei Monate Untersuchungshaft unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren verurteilt. [...]

Im Ganzen sind bisher im Landgerichtsbezirk Freiburg nur sieben Fälle von Rassenschande anhängig geworden, deren jüdische Täter nunmehr alle abgeurteilt sind.

Der Oberstaatsanwalt in Karlsruhe berichtet von drei neuen Verfahren wegen Rassenschande, dieselbe Zahl wie im letzten Lagebericht. Bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim sind zwei Verfahren wegen Verbrechen nach dem Blutschutzgesetz in der Berichtszeit anhängig geworden. Bei dem einen handelt es sich nur um Beihilfe zur Rassenschande, begangen im Juni 1937, während der Täter des zweiten Verfahrens ein Kaufmann [N.N.c] aus Würzburg bestreitet, nach dem Inkrafttreten des Blutschutzgesetzes geschlechtlichen Verkehr mit der deutschblütigen beteiligten Frau gehabt zu haben. Der Oberstaatsanwalt in Mannheim berichtet von zwei noch im November 1937 anhängig gewordenen Rassenschandefällen, bei denen der eine Täter ein Arier ist. Die Tatzeit liegt in einem Fall im November 1937, bei dem Arier in den Jahren 1935 und 1936. Im Dezember 1937 ist bei der Staatsanwaltschaft Mannheim 1 Verfahren gegen einen Juden wegen im Bordell seit [19]36, letztmals im Oktober 1937 begangener Rassenschande anhängig geworden.

Der Oberstaatsanwalt in Heidelberg berichtet von einem in der Berichtszeit anhängig gewordenen Verfahren wegen Rassenschande. Aufgrund der gegebenen Zahlen aus den einzelnen Landgerichtsbezirken ist also festzustellen, daß die aufgrund des Blutschutzgesetzes ausgesprochenen Strafen im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe ihre abschreckende Wirkung nicht verfehlt haben.

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