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Die Umzugsplanungen

Im Herbst 1941 kamen zunächst erste jüdische Männer nach Müngersdorf, um hier noch notwendige Aufbau- und Sanierungsarbeiten auszuführen. Es dauerte allerdings noch bis zum Jahresbeginn 1942, bis erste Umzüge ins Lager angeordnet wurden. Am 4. Januar teilte die Synagogengemeinde der Reichsvereinigung in Berlin mit, dass sie seitens der Kölner Gestapo in der Woche zuvor den Auftrag erhalten habe, „sämtliche Juden in das Fort V und das Barackenlager umzusiedeln und zwar sofort beginnend“.[1]

Zuvor war es den Gemeindevertretern – vor dem Hintergrund des deportationsbedingten Rückgangs an Betroffenen – in „ausführlichen“ Diskussionen mit Vertretern der Gestapo gelungen, die ursprünglich geplanten Belegungszahlen deutlich zu reduzieren. „Die Räume im Fort mit ca. 36 qm. Flächeninhalt sollten mit 12 Personen pro Raum belegt werden. Zum Schluss war die Behörde damit einverstanden, dass jeder Raum nur mit 10 Personen pro Raum belegt werden sollte. Der Unterzeichner hat dann am anderen Tag nochmals auf die Überbelegung dieser Räume aufmerksam gemacht und hat erreicht, dass man sich mit einer Belegungsziffer von 8 Personen vorläufig einverstanden erklärt hat.“ – Leider muss davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei wohl eher um Absichtsbekundungen handelte, während die tatsächliche spätere Belegung weitaus bedrängtere Verhältnisse schuf.

Das dürfte auch für die Situation im Barackenlager gegolten haben. Hier hatte die Gestapo eine Belegung von 25 Personen in jeder der 56 qm großen Gebäude vorgesehen, von denen zum Jahresbeginn erst zwölf vollständig fertiggestellt und zehn weitere immerhin schon überdacht waren. Die Berechnung der jeder Person zustehenden Fläche folgte dabei nicht etwa humanitären Erwägungen, sondern orientierte sich ganz pragmatisch und mathematisch an der Gesamtzahl der unterzubringenden Personen. So war die Belegungszahl von 25 ausschließlich deshalb zustande gekommen, „weil sonst die Juden Kölns nicht alle untergebracht werden könnten“. Auch in dieser Frage wurden die Verantwortlichen der Synagogengemeinde aktiv und unterbreiteten laut eigener Darstellung „nach reiflicher Überlegung“ den Vorschlag, die Baracken mit jeweils 14 Personen je Raum zu belegen, was bezogen auf die 22 bis zum Umzug fertigen Baracken mit jeweils vier Räumen eine Gesamtzahl von 1.232 ergab. Da die Synagogengemeinde für die Räumlichkeiten im alten Fort mit 203 Personen operierte, sollten nach ihren Planungen insgesamt 1.435 der insgesamt noch 2.580 in Köln lebenden „Volljuden“ nach Müngersdorf umziehen. Für die verbleibenden 1.145 zumeist älteren Menschen sollten „in sämtlichen gemeindeeigenen Räumen Altersheime errichtet werden, woraus folgende Gesamtverteilung errechnet wurde:

Baracken                                           1232 Personen
Fort                                                     203
Asyl ohne Krankenhaus                   450
Beethovenstraße 16                       100
Sachsenring 85                                   60
Salierring 48                                     120
Mauritiussteinweg 11                     80
Schule                                                75
Cäcilienstraße                                   80
Utrechter Straße                               80
Rubensstraße                                 100
                                                       2580.[2]

Zugleich gab man jedoch zu bedenken, dass bei dieser Modellrechnung sämtliche in Fort und Barackenlager verfügbaren Räume belegt würden, wodurch jede Möglichkeit genommen sei, „die später notwendigen Räume für die Verwaltung, die Kirchen, die Kantinen etc. einzurichten“. – Auch solche Erwägungen zeigen, dass sowohl die Verantwortlichen der Gemeinde als auch die große Mehrheit der jüdischen Bevölkerung Kölns trotz der vorherigen großen Deportationen davon ausgingen, dass ihr Aufenthalt im Müngersdorfer Lager auf längere Zeit angelegt sein sollte.

Der aktuelle Stand der Baumaßnahmen und die Vorstellungen hinsichtlich des Umzugs ließen für die Betroffenen nichts Gutes erwarten. „12 Baracken sind fertiggestellt, weitere 10 sind unter Dach und wären kurzfristig fertigzustellen. Es fehlt das Wasser in den Baracken, nur einige Zapfstellen befinden sich auf dem Bauplatz. Außerdem ist der Bauplatz absolut noch nicht hergerichtet. Man versinkt augenblicklich in Schlamm.“ So der wenig ermutigende Bericht, den die Synagogengemeinde am 4. Januar 1942 erstattete. Erschwerend kam hinzu, dass die Bauarbeiten zu diesem Zeitpunkt seitens der Kölner Startverwaltung eingestellt waren, bis seitens der Reichsvereinigung der Juden „wieder Geld zur Verfügung gestellt wird“, weit die vorherige Rate in Höhe von 400.000.- RM verbraucht sei. Man habe städtischerseits zwar eine weitere Rate angefordert, aber noch keinerlei Zusage erhalten, weshalb ein Beamter der Stadtverwaltung nach Berlin fahren werde, „um diese Angelegenheiten an Ort und Stelle zu klären“.

Auch die bis dahin vorhandene Ausstattung der Räume im Fort und in den Baracken war völlig unzulänglich. So hatte sich die Synagogengemeinde Köln am 22. Dezember 1941 gezwungen gesehen, ihre Angehörigen in einem Rundschreiben unter einem eigenen Punkt „Fort 5“ darauf hinzuweisen, dass für die Ausstattung des „Gemeinschaftslagers der Juden“ noch „dringend Herde, grössere Öfen und vor allen Dingen Ofenrohre“ benötigt würden. „Wir bitten alle Juden in Köln, die derartiges zur Verfügung haben, schnellstens unserer Verwaltung davon Kenntnis zu geben.“ Im Rückschluss konnte das nur heißen, dass die in Kürze zu beziehenden Räumlichkeiten mitten im tiefsten Winter ohne Heiz- und Kochmöglichkeiten waren. Zugleich geht aus dem Rundschreiben hervor, dass die bevorstehende Umsiedlung in den jüdischen Kreisen allgemein bekannt war und nicht nur für Unruhe sorgte, sondern auch Neugier auf das, was in Müngersdorf wartete, weckte. Daher sahen sich die Gemeindevertreter zu dem ausdrücklichen Hinweis veranlasst, dass „Besuche und Besichtigungen in Fort 5 untersagt“ seien. „Der Lagerleiter ist angewiesen, niemanden den Zutritt zu Besichtigungs- oder Besuchszwecken in das Fort zu gestatten.“[3]

Der Umzug selbst sollte in Etappen stattfinden. „Es sollen wöchentlich 80 Personen in die Baracken ziehen. Da wir damit rechnen müssen, mindestens 30 Personen wöchentlich in den Altersheimen unterbringen zu müssen, so müsste die Zahl der noch umzusiedelnden Juden wöchentlich ca. 110 Personen betragen. Hinzu kommen in den nächsten Wochen je 50 Personen aus dem Regierungsbezirk; also zusammen vorläufig 160 Personen.“ Bei Zugrundelegung dieser Zahlen hätte der Umzug der jüdischen Restbevölkerung Kölns nach Müngersdorf und in die Altenheime mehr als 20 Wochen beansprucht, ein Zeitraum, der für Gauleitung und Stadtverwaltung wohl völlig inakzeptabel gewesen sein dürfte.

Das beim Umzug selbst wenig Rücksichtnahme auf die Menschen selbst genommen werden würde, lässt sich allein schon daran ablesen, dass selbst die Repräsentanten der Synagogengemeinde mit rund „100 Todesfällen während der Umsiedlungsarbeiten“ rechneten.[4]

Fußnoten

[1] BAB, R 8150/127, Bl. 87ff. Dort auch das Folgende.

[2] Zu dieser Zahl kamen noch rund 300 Jüdinnen und Juden hinzu, die in Mischehen verheiratet und daher von dem Umsiedlungsvorhaben nach Müngersdorf nicht betroffen waren.

[3]Rundschreiben der Synagogengemeinde Köln, 22.12.1941 (https://editionen-zur-geschichte.de/Projekt.aspx?ID=34463&root=30795)

[4] Vgl. BAB, R 8150/127, Bl. 89.

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