Der Hilferuf
Am 28. August 1941 wandte sich die Kölner Synagogengemeinde mit einer ausführlicheren Darstellung des geplanten Lagers an die Reichsvereinigung in Berlin.[1] Die Gestapo plane, „die Juden Kölns (ohne Mischehen - es dürfte sich um rund 5.500 Personen handeln) aus ihren bisherigen Wohnungen auszusiedeln“. „Die Unterbringung soll wie folgt geschehen: a) ca. 400 Personen in Fort V bei Köln-Müngersdorf, b) die übrigen in zu errichtende Baracken in der Nähe des Forts V.“
Im Weiteren wurden die Gebäude und deren Zustand beschrieben. Fort V bestand demnach aus zwei Flügeln, wobei der linke „seit langen Jahren für die Unterbringung von Menschen nicht mehr benutzt“ worden sei. Dort gebe es etwa 15 Räume mit einer Grundfläche von je 35 qm, die mit jeweils 15 Personen belegt werden sollten, so dass hier etwa 225 Menschen untergebracht werden könnten. Den rechten Flügel hatten die Verantwortlichen bis dahin noch nicht einsehen können, weil dort noch „ein kleines Kriegsgefangenenlager“ mit 25 Kriegsgefangenen unterhalten würde. Außerdem seien dort drei „arische“ Familien untergebracht. Es solle sich um weitere zwölf Räume von vergleichbarer Größe handeln, so dass man davon ausgehe, dort weitere 180 Menschen unterzubringen. Zur Veranschaulichung wurde eine Skizze der Räume beigefügt.
Zum baulichen Zustand des eingesehenen linken Flügels wurde so umschrieben: „Die Wände der Räume sind überwiegend feucht; der Putz ist weitgehend abgefallen; soweit die Räume früher Holzfussboden hatten, ist er entfernt worden; die noch vorhandenen Steinfussböden sind zum grossen Teil zerstört. Fussböden und Wände weisen Schwamm auf. Sämtliche Räume öffnen sich zu einem ca. 120 mtr. langen Gang, der nur einen Ausgang hat. Die Räume haben zur Zeit keine Türen, die aber nach Angabe der Behörde eingesetzt werden sollen. Untereinander sind die Räume durch 1,40 mtr. breite Maueröffnungen ohne Türen verbunden. Jeder Raum hat zwei vergitterte Fenster.“
Hinsichtlich der sanitären Einrichtungen hieß es weiter: „Von den 15 Räumen sollen zwei in der Nähe des Eingangs liegende Räume zur Küche und zum gemeinsamen Waschraum hergerichtet werden. Vom Ende des ca. 120 mtr. langen Ganges führt eine Treppe in ein Zwischengeschoss. Hier befindet sich eine Latrine mit 6 Sitzen. Einige Wasserzapfstellen sind auf dem Flur vorhanden.“ In ihrem „jetzigen Zustande“, so hieß es unmissverständlich, seien die Räume „für Wohnzwecke u. E. unverwendbar und nur mit grossem Kostenaufwand (…) in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen“.
Anschließend wandte sich der Vertreter der Synagogengemeinde der geplanten „Barackensiedlung“ zu, die nach Auskunft der Gestapo aus 36 noch zu errichtenden Baracken mit jeweils rund 224 qm Nutzfläche bestehen solle.[2] „In der Mitte dieses Komplexes ist eine Baracke vorgesehen, die als Waschraum für Insassen eingerichtet werden soll; in der Mitte der beiden Längsreihen sollen Aborte gebaut werden.“ In gebotener Deutlichkeit hieß es: „Die ein in der Mitte der Barackensiedlung vorgesehene Waschbaracke kann unmöglich für die notwendige Reinigung von über 5.000 Menschen ausreichen.“ Erschwerend kam hinzu, dass als Standort für die Baracken ein „Wiesengrund“ ohne jede Kanalisation vorgesehen sei. In einem ersten Schritt sollten zunächst die zwölf größeren Baracken errichtet werden, in die nach den Vorstellungen der nicht näher bezeichneten Verantwortlichen jeweils 100 Personen eingewiesen werden sollten.
Hiergegen erhob die Synagogengemeinde erhebliche Einwände und wies darauf hin, dass bereits eine „einfache Berechnung“ ergebe, „dass eine Baracke dieser Grösse nicht einmal die Betten für 100 Personen fassen könnte, wenn diese ohne Abstand und Zwischenraum in der -Baracke aufgestellt“ würden. Wir haben auf der beiliegenden Zeichnung in die oben gezeichneten Baracken Betten normaler Grösse, wie sie die umzusiedelnden Menschen mitbringen werden (etwa 2x1,10 m) und in die untere Zeichnung Feldbetten eingezeichnet (1,90x0,85 mtr.) Es ergibt sich, dass die Baracken durch Aufstellung von 76 normalen Betten ganz ausgefüllt wären.“ Bei „abstandsloser“ Aufstellung würden 108 Feldbetten in eine Baracke passen, ohne dass dann Platz für Durchgänge oder gar einen Ofen bliebe. Außerdem seien Feldbetten ohnehin nicht zu beschaffen. Es sei also von einer wesentlich geringeren Zahl unterzubringender Personen auszugehen, was im Übrigen auch für die Räume im Fort selbst gelte.