Auswanderung von Juden
Vermutlich die Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Berlin gibt Anfang November 1941 folgenden Bericht über die "Auswanderung von Juden aus dem Altreich seit 1933" ab:
Bericht
über die Auswanderung von Juden aus dem Altreich
seit 1933.
Gesamtauswanderung
Organisation der Auswanderung
Finanzierung der Auswanderung
Schwierigkeiten der Auswanderung und ihre Ueberwindung
a) Formalitäten
b) Einwanderungsbestimmungen
c) Schwierigkeiten infolge der Verkehrswege
Anlagen
Uebersicht 1): Die Auswanderung aus Deutschland seit dem 30. Januar 1933 nach Erdteilen und
Ländergruppen mit Ausgliederung der unterstützten Auswanderung,
Uebersicht 2): Die Auswanderung aus Deutschland seit dem 1.1.39 nach Erdteilen und
Ländergruppen (Monatszahlen)
Uebersicht 3): Die von dem Hilfsverein der Juden in Deutschland seit Mai 1939 von der
Reichsvereinigung der Juden in Deutschland Abt. Wanderung (Hilfsverein) geförderte
Auswanderung in der Zeit vom 1.1.38-31.10.41.
Uebersicht 4): Uebersicht über die durch die Abtlg. Kinderauswanderung der Reichsver. der Juden
in D. zur Auswanderung gebrachten Kinder in der Zeit vom 1.11.34-30.9.41
Uebersicht 5): Sondertransporte jüdischer Auswanderer nach Spanien und Portugal.
Seit Anfang 1933 sind aus dem Altreich gemäss der anliegenden Aufstellung im ganzen
352.696 Juden
ausgewandert.
Hiervon sind:
In der Zeit bis zur Schaffung der Zentralstelle für
jüdische Auswanderung (27.2.39) 263.803 Personen,
seit dieser Zeit weitere 88.893 Personen ausgewandert.
Die Auswanderungszahl war zunächst im Jahre 1933 besonders hoch. Sie betrug 53.400.-
Sie sank in den folgenden Jahren bis 1937 stetig bis auf 25.500 Personen und stieg dann in den folgenden Jahren 1938 und 1939 auf 49.001 - bezw. 68.000 Personen an.
Für das Jahr 1939 ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Auswandererzahl im Jahre 1939 noch grösser gewesen wäre, wenn sie nicht durch den Kriegsausbruch am 1. September 1939 stark beeinträchtigt worden wäre.
Infolgedessen wiesen die Jahre 1940 und 1941 wesentlich geringere Auswanderer-Zahlen als die vorhergehenden Jahre auf.
Insgesamt sind seit Kriegsausbruch 38.295 Personen ausgewandert.
Organisation der Auswanderung.
Die Verteilung der Auswanderer auf die wichtigsten Ländergruppen ergibt sich aus der anliegenden Aufstellung.
Zur Förderung der Auswanderung waren seit 1933 folgende Organisationen tätig:
1.) Das Palästina-Amt (für die Auswanderung nach Palästina),
2.) Der Hilfsverein der Juden in Deutschland (für die übrige Auswanderung);
3.) Daneben war die Hauptstelle für Jüdische Wanderfürsorge für die Betreuung der in ihre
Herkunftsländer rückwandernden Juden in Deutschland tätig.
Die Tätigkeit dieser drei Stellen wurde ursprünglich von der Reichsvertretung der Juden in Deutschland geleitet. Seit Gründung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, d. h. seit 1939, sind in der Abteilung Wanderung diese Organisationen zusammengefasst. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Erforschung bestehender
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für die Bezahlung der Passagen im Interesse der Auswanderer aus dem Altreich aufgewendet. Diese Aufwendungen betrugen:
Vom 1. Sept. 1939 bis 31. Dez. 1939 - $ 329.772,81
Im Jahre 1940 - $ 468.944,79
Vom 1. Jan. 1941 bis 31. Okt. 1941 - $ 1.395.092,68
$ 2.193.810,28
Die Bereitstellung von Vorzeigegeldern erfolgte im allgemeinen nur bis zum Ausbruch des Krieges, da von diesem Zeitpunkt an vorhandene Mittel zur Bezahlung von Passagen Verwendung finden musten.
Die Beschaffung dieser Vorzeigegelder in der Vorkriegszeit erfolgte für die Palästina-Wanderung im Wege des Kapital-Transfers nach einem besonders geregelten Verfahren durch die Palästina-Treuhand-Gesellschaft Berlin und die Haavera Ltd. Palästina in Zusammenarbeit mit hiesigen und palästinensischen Grossbanken.
Im übrigen erfolgte sie zu einem erheblichen Teil im Altreu-Transfer-Verfahren, das seit 1937 mit Genehmigung des Reichswirtschaftsministeriums durchgeführt wurde.
An diesem Verfahren konnten zunächst alle Personen mit einem Vermögen bis zum Höchstbetrage von RM 50.000.- teilnehmen. Sie erhielten auf Grund einer genehmigten Tabelle für die Berechnung des Dollar-Preises, je nach der Höhe ihres Vermögens, einen entsprechenden Devisenbetrag. Die Devisen selbst wurden durch das Reich zum Preise von RM 5.- pro Dollar zur Verfügung gestellt. Da die Auswanderer, die an diesem Verfahren teilnahmen, einen höheren Preis als RM 5.- für einen Dollar bezahlten, floss auf Grund der erteilten Genehmigung des Reichswirtschaftsministeriums der Mehrbetrag dem Altreu-Subventions-Fonds zu. Aus diesem erhielten dann unbemittelte Auswanderer Devisendarlehen. Auch diese Beträge wurden durch das Reich zum Preise von RM 5.- pro Dollar bereitgestellt und aus dem Altreu-Subventionsfonds bezahlt.
Vom November 1937 bis zum Kriegsausbruch nahmen am Altreutransferverfahren 3008 Personen teil, die einen Devisenbetrag im Kurswert von 5.131.000 Goldmark erhielten.
Am Subventionsverfahren nahmen 2845 Personen teil, die einen Devisenbetrag im Kurswert von 1.234.000 Goldmark bekamen.
Mit Ausbruch des Krieges musste dieses Verfahren geändert werden, da weitere Reichsdevisen für diese Zwecke nicht bereitstanden.
An seine Stelle trat zunächst für eine kurze Uebergangszeit ein Sonder-Transfer-Verfahren, um schliesslich durch das Altreu-Passage-Verfahren im April 1940 ersetzt zu werden.
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Zunächst konnten am Altreu-Passage-Verfahren alle Personen teilnehmen mit Ausnahme derjenigen, deren Vermögen ausreichte, um sich die für die Passage notwendigen Devisenbeträge im Dego-Verfahren zu verschaffen. Später wurde dann der Kreis der Teilnehmer am Verfahren auch auf diesen, bisher ausgeschlossenen Personenkreis ausgedehnt.
In diesem Verfahren wurden die vom Joint bezahlten Schiffspassagen den Teilnehmern gegen Reichsmark auf Grund einer wiederum vom Reichswirtschaftsministerium genehmigten Tabelle überlassen.
Die Zahl der an diesem Verfahren bisher beteiligten Personen beträgt für die Zeit von April 1940 bis Ende Okt. 1941: 987. Diesem Personenkreis wurden Passagen im Gesamtbetrage von $ 154.255,29 überlassen, wofür sie an die Reichsvereinigung einen Betrag von RM 3.698.569,43 zahlten.
Schwierigkeiten der Auswanderung und ihre Ueberwindung.
Der Auswanderung stellten sich im Laufe der Jahre von den verschiedensten Seiten Schwierigkeiten entgegen. Diese ergaben sich in der Hauptsache:
Aus der Erledigung der Formalitäten im Inlande vor der Auswanderung,
ferner
aus den sich dauernd ändernden Einwanderungsbestimmungen der die Auswanderer
aufnehmenden Länder
und schliesslich
insbesondere seit Kriegsbeginn aus den Verkehrsverhältnissen.
a) Formalitäten:
Während in den ersten Jahren der Auswanderung für die Auswanderer die Erlangung des Passes mit der Erfüllung unerheblicher Formalitäten verbunden war, änderte sich dies insgesamt seit 1937 dadurch, dass zur Erlangung des Passes die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzämter und der Stadtsteuerkassen, ferner die Genehmigung der Devisenstelle zur Mitnahme des Umzugsgutes, die Schliessung des Arbeitsbuches und ähnliches erforderlich war.
Die Beschaffung aller dieser Unterlagen erforderte eine erhebliche Zeit. Oft war die Erlangung dieser Papiere dadurch erschwert, dass bis zu dem Zeitpunkt, zu dem alle Unterlagen von dem Auswanderer beschafft waren, die zuerst besorgten bereits wieder abgelaufen waren und dadurch das Verfahren von neuem eingeleitet werden musste.
Diese Schwierigkeiten wurden durch die Schaffung der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Berlin Rechnung getragen. Hierdurch ist den Auswanderern die Möglichkeit gegeben worden, alle notwendigen Unterlagen an einer einzigen Stelle und gleichzeitig zu beantragen.
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b) Einwanderungsbestimmungen.
Besonders gross waren die Schwierigkeiten, die durch die dauernde Aenderung der Einwanderungsbestimmungen in den Aufnahmeländern eintraten.
Im Jahre 1933 war das Ziel der Auswanderer vor allem Europa und Palästina. Nachdem aber eine grössere Anzahl von Personen in die europäischen Nachbarländer eingewandert waren, wurden die Bestimmungen für die Einwanderung so erschwert, dass in den folgenden Jahren zunächst die Wanderung nach europäischen Ländern ganz unbedeutend wurde.
Erst Ende 1938 bezw. Anfang 1939 traten in den europäischen Ländern gewisse Erleichterungen für die Einwanderung ein, so insbesondere für die Einwanderung nach England. Allein die Zahl derjenigen Personen, deren Auswanderung finanziell durch die Abteilung Wanderung unterstützt wurde, beetrug 8.[..]0. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten der Auswanderung nach England so gering waren, dass sie in den meisten Fällen von den Auswanderern selbst getragen wurden. Daher ist die Zahl der im Jahre 1939 nach England eingewanderten auf ein Mehrfaches der oben angegebenen Zahl 8.[..]0 zu veranschlagen. Diese Entwicklung fand mit Ausbruch des Krieges ihr Ende.
Aehnlich war die Entwicklung der Auswanderung nach Palästina. Auch hier war die Zahl der Einwanderer in den ersten drei Jahren verhältnismässig hoch. Sie betrug in dieser Zeit jährlich 10-12.000 Personen.
Infolge der politischen Entwicklung in Palästina und der sich darauf ergebenden Einwanderungsbeschränkungen sank diese Zahl in den folgenden Jahren bis auf ca. 3.000 im Jahre ab und erhöhte sich erst wieder im Jahre 1939 auf 6.200 Personen.
Die Einwanderung nach Palästina erfolgte auf Grund von Zertifikaten, die teils von der Palästina-Regierung unmittelbar zugeteilt wurden, teils durch die britische Pass-Stelle in Deutschland und teils durch das Palästina-Amt.
Da schon vor Ausbruch des gegenwärtigen Kriegs die Zahl der für Palästina zugeteilten Zertifikate nicht den Bedürfnissen der Auswanderer aus Deutschland entsprach, war versucht worden, über die bewilligten Zertifikate hinaus Juden von der Seeseite aus nach Palästina zu bringen. Diese Versuche wurden nach Ausbruch des Krieges fortgesetzt. Es gelang auf diesem Wege, während des gegenwärtigen Krieges weitere über 1000 Personen aus dem Altreich nach Palästina zu befördern.
In der Zahl der Auswanderer, die nach Palästina vor Ausbruch des Krieges gekommen sind, befindet sich eine grössere Anzahl Jugendlicher, die auf besondere Zertifikate hin unter erleichterten Bedingungen nach Ausbildung in hierfür bestimmte Ausbildungsstätten einwandern konnten. Neben dieser Auswanderung von Kindern nach Palästina wurde die Kinder-Auswanderung durch die Abteilung Kinderwanderung der Reichsvereinigung besonders gepflegt. Durch diese Abteilung wurden Kinder, die ohne
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ohne Angehörige reisten, zur Auswanderung gebracht. Insbesondere geschah dies in den Jahren 1938 und 1939 nach England, Schweden, Frankreich, Belgien und Holland. Ausserdem kamen Kinder in grösserer Anzahl zur Auswanderung nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika, die dort in Familien untergebracht wurden; die für die Auswanderung notwendigen Affidavits wurden in diesen Fällen durch ein Kinderkommittee in New York bereitgestellt. Die Zahl der auf diesem Wege ausgewanderten Kinder betrug 7253.
Die Zielländer und die Verteilung auf die einzelnen Jahre ergeben sich aus der Anlage.
Neben Europa und Palästina waren von Beginn der Wanderung an die Vereinigten Staaten von Nordamerika das Hauptaufnahmeland. Für die Einwanderung in dieses Land sieht das dortige Einwanderungsgesetz bestimmte Quoten vor. Diese betrug für Deutschland ca. 23.000 pro Jahr und nach Hinzukommen der Ostmark 27.000 pro Jahr.
Die tatsächliche Auswanderungszahl aus dem Altreich liegt weit unter der Quotenzahl, einmal, weil auf die Quote nicht nur die unmittelbar aus Deutschland kommenden Einwanderer angerechnet werden, sondern auch die Einwanderer aus Zwischenländern, soweit ihr Geburtsort im Reichsgebiet liegt; ferner ist aber durch die amerikanische Handhabung die volle Ausnutzung der Quote verhindert worden, insbesondere durch hohe Anforderung an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bürgen und an den Gesundheitszustand des Einwanderers. Trotzdem ist es schliesslich gelungen, eine Milderung der Handhabung dieser Praxis seit 1938 zu erreichen.
Diese Erleichterung wurde dann allerdings im Juni 1940 wieder abgelöst durch eine Periode, in der eine fast völlige Drosselung der Einwanderung eintrat.
Erst Anfang des Jahres 1941 setzte wieder die Visumerteilung in erheblichem Umfange ein.
Am 1. Juli ds. Js. ist hierin durch Erlass eines neuen Einwanderungsgesetzes eine völlige Aenderung eingetreten, die zur Folge hatte, dass seit diesem Zeitpunkt neue Visen für Auswanderer aus Deutschland in nennenswertem Umfange nicht mehr erteilt wurden.
In den Zeiten, in denen die Wanderung nach den Hauptzielländern durch Aenderung der Einwanderungspraxis eingeschränkt oder sogar unmöglich gemacht wurde, gelang es fast immer, neue Wege der Wanderung nach Ländern zu finden, die bis dahin der Wanderung nicht im gleichen Umfange offenstanden. Dieser Wanderungsstrom ging vor allem nach den Ländern Mittel- und Südamerika. So wurde im Jahre 1936 eine verhältnismässig grosse Wanderung nach Brasilien möglich, in den Jahren 1937 und 1938 nach Argentinien und Columbien, im Jahre 1939 nach Bolivien und Chile; im Jahre 1941 nach Drosselung der Einwanderung nach den Vereinigten Staaten von Amerika die Landung nach Cuba.
In der Zwischenzeit immer ausserdem die Wanderung nach Shanghai.
c) Schwierigkeiten infolge der Verkehrswwege.
Bis zum Ausbruch des gegenwärtigen Krieges bot der Beförderungsweg keinerlei Schwierigkeiten. Die Wanderung konnte über deutsche und ausserdeutsche Häfen auf deutschen und ausländischen Schiffen erfolgen. Trotzdem war vor dem Kriege aus besonderem Anlass die Beschaffung des geeigneten Schiffsraums schwierig. So musste
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z. B. im Jahre 1936 die „Stuttgart”, ein Schiff des Norddeutschen Lloyds gechartert werden, um 540 Personen rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen einschränkenden Einwanderungsgesetzes nach Südafrika zu befördern.
Ferner waren im Jahre 1939 für die Bedürfnisse der Auswanderungswilligen nicht genügend Passagen auf dem Wege nach Ostasien (Shanghai) zu haben. Es kam hinzu, dass zu dieser Zeit der Eisenbahnweg durch Sibirien für Auswanderer aus Deutschland nicht benutzbar war. Daher musste schon vor Ausbruch des Krieges auf einigen ausländischen Linien, die nach Ostasien verkehrten, der Passagepreis in Devisen ganz oder teilweise bezahlt werden.
Wenn auch die Bezahlung des Passagepreises in Devisen zunächst eine erhebliche Erschwerung der Auswanderung mit sich brachte, so konnte diese Schwierigkeit durch Entgegenkommen des Joint, der die notwendigen Devisen für diese Zwecke bereitstellte, behoben werden. Diese Schwierigkeit wurde nach Ausbruch des Krieges noch dadurch grösser, dass alle Passagen in Devisen bezahlt werden mussten. Aber auch hierfür wurden vom Joint die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt.
Nach der Besetzung Norwegens, Belgiens und Hollands und dem Eintritt Italiens in den Krieg war die Abfahrt von allen bisher benutzten europäischen Häfen aus unmöglich geworden. Durch die Bemühungen der Abteilung Wanderung ist es in diesem Augenblick gelungen, den Weg nach den aussereuropäischen Ländern unter Benutzung der transsibirischen Eisenbahnen ab japanischen Häfen zu ebnen. Die hierfür erforderlichen russischen, mandschurischen und japanischen Transitvisen waren zunächst ohne Schwierigkeiten zu erlangen. Hierin trat aber nach kurzer Zeit in sofern eine Aenderung ein, als mandschurische Transitvisen von der Stellung eines Depots in Mandschukuo abhängig gemacht wurden. Dadurch, dass der Joint für diese Zwecke Devisenbeträge zur Verfügung stellte, und durch die Bemühungen der jüdischen Hilfsorganisationen in Harbin ist es gelungen, diese Schwierigkeiten zu überbrücken, und die Benutzung dieses Weges weiterhin zu ermöglichen. Auf die gleiche Art und Weise gelang dann die Behebung der neu auftretenden Schwierigkeiten, als auch die japanischen Behörden die Stellung eines Depots im japanisch-mandschurischen Grenzort vor Erteilung des japanischen Transitvisums verlangte.
Dieser Weg blieb aber immer sehr beschwerlich, weil die Beförderung auf dem Landwege infolge des unregelmässigen und unpünktlichen Verkehrs oft Verspätungen in der Ankunft am japanischen Abfahrtshafen mit sich brachte. Daher war dieser Weg immer nur als Notweg betrachtet worden und unablässig der Versuch unternommen worden, einen anderen Auswanderungsweg zu finden. Dies gelang im November 1941 durch die Möglichkeit, mit der Eisenbahn in geschlossenen Sonderwagen durch das besetzte französische Gebiet nach Spanien bezw. Portugal zu kommen. Seit dieser Zeit sind auf diesem Wege in 25 genehmigten Transporten insgesamt 5945 Personen ausgereist; hierunter 4808 Personen aus dem Altreich. Eine genaue Uebersicht über diese Sondertransporte ergibt sich aus der Anlage.
Zurzeit befinden sich im Altreich noch ca. 800 Personen, die im Besitz der notwendigen Auswanderungspapiere, der Einwanderungs- und Transitvisen und der Passagen sind, und die jederzeit ausreisefertig sind. Unter diesen ist etwa die Hälfte älter als 60 Jahre.
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